Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Stadt Frechen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-frechen.de/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Stadt Frechen
Die Stadt Frechen mit ca. 53 000 Einwohnern liegt in Nordrhein-Westfalen. Eigentümerin der Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte im Stadtgebiet ist die RheinEnergie AG. Der zwischen der Stadt Frechen und der RheinEnergie AG bestehende Wegenutzungsvertrag endet am 30.6.2020.
Die Gesamtleitungslänge der Versorgungsleitungen beträgt rund 226 533 m und diejenige der Anschlussleitungen rund 123 166 m. Die jährliche Absatzmenge beträgt rund 2 673 349 m3. Die versorgte Fläche beträgt rund 13 km2 und die geographische Fläche rund 45 km2.
Nunmehr sucht die Stadt Frechen mit diesem Verfahren einen Konzessionsvertragspartner für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Stadt Frechen ab dem 1.7.2020. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Grundlaufzeit von 20 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 10 weitere Jahre vor.
Frechen
Mit Vertragsschluss ist die Aufgabe des Konzessionsvertragspartners verbunden, die Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet während der Vertragslaufzeit zu betreiben und die Letztverbraucher im Stadtgebiet mit Wasser zu versorgen.
- Kriterium: Umeltverträglichkeit/ Verbraucherfreundlichkeit
- Kriterium: Prognostizierter Wasserpreis
- Kriterium: Versorgungssicherheit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Stadt Frechen
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit fordert die Stadt Frechen Interessenten am Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Stadt Frechen auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst der unter Ziffer III. abgeforderten Teilnahmeunterlagen bis zum 12.9.2018, 11:00 Uhr, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Die Übersendung der Interessenbekundung nebst der unter Ziffer III. abgeforderten Teilnahmeunterlagen hat in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton in dreifacher Ausfertigung (ein Original und zwei Kopien) sowie zusätzlich auf einem digitalen Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu erfolgen. Der Umschlag oder Karton ist von außen sichtbar mit den Worten „Interessenbekundung im Verfahren der Stadt Frechen zur Neuvergabe eines Wasserkonzessionsvertrages – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und digitaler Form der eingereichten Unterlagen ist die Papierform im Original maßgeblich.
Weitere Auskünfte können bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefragt werden.
Bewerbergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmern:
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer bekannt sind, sollen jeweils deren Name und Anschrift im Teilnahmeantrag mitgeteilt werden.
Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und/oder die Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III. auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Vorbehalt der Nachforderung von Fremdnachweisen:
Die Stadt Frechen behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen:
Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet Frechen können bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung im Original bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann ebenfalls bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden.
Zuschlagskriterien:
Der Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern wird auf der Grundlage der Zuschlagskriterien vergeben, die in der Aufforderung zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgeführt sein werden.
Klarstellung:
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung.
Postanschrift: Luxemburger Straße 101
Ort: Köln
Postleitzahl: 50939
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lg-koeln.nrw.de/index.php