Lieferung von drei Hilfe-Leistung-Löschfahrzeugen (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2020-0308
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von drei Hilfe-Leistung-Löschfahrzeugen (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen
Lieferung von drei Hilfe-Leistung-Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen. Die Ausschreibung umfasst die Fahrzeuge (Los 1) und den Auf- und Ausbau sowie die Beladung (Los 2).
Fahrzeug
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Lieferung von drei Hilfe-Leistung-Löschfahrzeugen (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen; hier: Fahrzeug gemäß Leistungsbeschreibung
Zu Los 2 sind von dem Bieter 2 unterschiedliche Auf- u. Ausbauvarianten inkl. Beladung anzubieten. Einmal die „tandardvariante OHNE Optional-Positionen" und einmal die „Standardvariante mit Optional-Positionen".
Auf- und Ausbau sowie Beladung
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Lieferung von drei Hilfe-Leistung-Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen; hier: Auf- und Ausbau sowie Beladung gemäß Leistungsbeschreibung.
Zu Los 2 sind von dem Bieter ZWEI unterschiedliche Auf- u. Ausbauvarianten inkl. Beladung anzubieten. Einmal die „Standardvariante ohne Optional-Positionen" und einmal die "Standardvariante MIT Optional-Positionen"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Anlage 1 Nr. 1 – Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
Einzureichende Unterlagen:
— Anlage 1 Nr. 2 – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind vom Bieter möglichst drei Referenzen der vergangenen 2 Jahre anzugeben;
— Anlage 1 Nr. 3 – Angaben zur personellen und technischen Ausstattung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung, z.B. Fertigungsstandort des Angebotsgegenstandes, Anzahl der Mitarbeiter, Fahrzeuge und Produktionskapazität, die regelmäßig zur Verfügung stehen;
— Qualifizierte Referenzliste über die auf dem Fahrgestell hergestellten Aufbauten (nur Los 1) (mit dem Angebot vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
Sofern erforderlich: Auf Verlangen auch vom Unterauftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Wildenbruchplatz 7 in Gelsenkirchen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU)
Und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen
Und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten ausschließlich die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Bewerbungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [removed]
Fax: +49 209-169 3530
Zweckdienlicherweise ist das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes metropole.ruhr zu verwenden.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die geforderten Angaben/Nachweise nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Unterbeauftragung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich mitzuteilen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen des § 62 Abs. 2 VgV über die Unterrichtung der Bieter.
Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV berücksichtigt:
Los 1 „Fahrzeug":
— Anschaffungspreis (Gewichtung 90 %):
Das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Anschaffungspreis (Referenzwert) erhält die Maximale Punktzahl. Die Punktwerte für alle anderen Angebote ergeben sich durch Division des Referenzwertes durch den jeweiligen (höheren) Anschaffungspreis und anschließender Multiplikation mit den für das Kriterium maximalen Punkten (Faktor).
— Verbrauchs- und Emissionswerte (Gewichtung 10 %)
Gewertet werden folgende Unterkriterien zu je gleichen Teilen:
— Kraftstoffverbrauch;
— Kohlendioxid-Emissionen;
— Emissionen von Stickoxiden;
— Emissionen von Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen;
— Partikelförmige Abgasbestandteile.
Die anzugebenden Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich auf das Fahrgestell VOR Aus- und Umbau.
Das Angebot mit den jeweils niedrigsten Angaben (Referenzwert) erhält die maximale Punktzahl. Die Punktwerte für alle anderen Angebote ergeben sich durch Division des Referenzwertes durch die jeweils (höhere) Angabe zu dem Emissionswert und anschließender Multiplikation mit den für das Kriterium maximalen Punkten (Faktor).
Los 2 „Ausbau und Beladung":
Im Rahmen der Ausschreibung sind vom Bieter zwei unterschiedliche Varianten anzubieten.
Ausschlaggebend für die Wertung ist der Angebotspreis für die „Standardvariante" ohne Optional-Positionen. Das Angebot mit dem günstigsten Preis für diese Ausstattungsvariante erhält den Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY8C
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-3607
Fax: +49 251 / 411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-3607
Fax: +49 251 / 411-2165