Lieferauftrag für Briefumschläge, Versandtaschen und Postzustellumschläge für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 26/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathenaustraße 13
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferauftrag für Briefumschläge, Versandtaschen und Postzustellumschläge für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV einen Lieferauftrag zur Beschaffung von Briefumschlägen, Versandtaschen und Postzustellumschlägen zu vergeben.
Briefumschläge (Muster 1-13)
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung von Briefumschlägen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen. Der Rahmenvertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet.
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die entsprechenden Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten.
Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen halbjährig á 1/2 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle durchzuführen. Die Teillieferungen sollen jeweils im September und März erbracht werden.
Die Lieferungen für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts erfolgen nur nach Abruf durch ebendiese. Für diese Dienststelle sind mehr als 2 Lieferungen pro Jahr möglich. Die Bestellmenge des ersten Vertragsjahres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten beim Auftraggeber auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer.
Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden.
Wellpapp-Versandtaschen (Muster 14-15)
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung von Versandtaschen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen. Der Rahmenvertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet.
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die entsprechenden Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten.
Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen halbjährig á 1/2 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle durchzuführen. Die Teillieferungen sollen jeweils im September und März erbracht werden.
Die Lieferungen für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts erfolgen nur nach Abruf durch ebendiese. Für diese Dienststelle sind mehr als 2 Lieferungen pro Jahr möglich. Die Bestellmenge des ersten Vertragsjahres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten beim Auftraggeber auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer.
Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden.
Postzustellhüllen (Muster 1-6)
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung von Postzustellumschlägen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen. Der Rahmenvertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet.
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die entsprechenden Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer.
Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen halbjährig á 1/2 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle durchzuführen. Die Teillieferungen sollen jeweils im September und März erbracht werden.
Die Lieferungen für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts erfolgen nur nach Abruf durch ebendiese. Für diese Dienststelle sind mehr als 2 Lieferungen pro Jahr möglich. Die Bestellmenge des ersten Vertragsjahres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Der Aufdruck der Absenderadressen auf den inneren Postzustellungsumschlägen hat entsprechend der Mengenübersicht in Höhe der jeweiligen Bestellmengen zu erfolgen. Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten beim Auftraggeber auszuführen.
Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefumschläge (Muster 1-13)
Ort: Gudensberg
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wellpapp-Versandtaschen (Muster 14-15)
Ort: Alfeld/Leine
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postzustellhüllen (Muster 1-6)
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR, soll aber den Betrag von [Betrag gelöscht] EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.