Lieferung eines 4*2 LKW mit Kipper und Ladekran für die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordstr. 48
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tbr-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines 4*2 LKW mit Kipper und Ladekran für die Technischen Betriebe Remscheid (TBR)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem kompletten 4*2 LKW mit Kipper-Aufbau und Ladekran durch den Auftragnehmer des Loses. Der erforderliche Ladekran und der Kipper-Aufbau sind auf einem Zweiachsfahrgestell zu montieren und zusammenzubauen.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden.
Standort des Auftragnehmers
Lieferung von einem fabrikneuen, kompletten Zweiachsfahrgestell mit Kipper-Aufbau sowie der Lieferung/Montage von einem fabrikneuen, kompletten Ladekran. Die vorgenannten Fahrzeugkomponenten werden durch den Auftragnehmer des Loses zu einem kompletten Fahrzeug zusammengebaut. Die Kompatibilität von Zweiachsfahrgestell, Kipper und Kranaufbau ist durch eine DIN-gerechte Bauweise zwingend unverzichtbare Montagevoraussetzung.
Es handelt sich um ein Zweiachsfahrgestell mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 000 kg und Schaltgetriebe. Das Fahrzeug soll mit einem Kipper-Aufbau und einem Ladekran beladen ausgerüstet sein. Das Fahrzeug muss den Vorschriften der StVZO, den Regelwerken der UVV und den einschlägigen DIN-/EN- Normen sowie den EG. Richtlinien und den allgemein anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Die Leistung ist wie folgt zu erbringen:
— Zulieferung von einem Zweiachsfahrgestell durch den Auftragnehmer des Loses an den Standort des Kranaufbauers;
— Lieferung/Montage von einem Ladekran;
— Einstellarbeiten/Funktionsprüfung des Ladekrans;
— Komplettmontage, Zulassung (StVZO und Fahrtenschreiber), Auslieferung/Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeuges bei den TBR;
— Lieferung/Montage OBU – Mautsystem;
— Bereitstellung aller technischen Unterlagen;
— Schulung des Werkstattpersonals und Einweisung des Bedienpersonals;
— Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Nach Fertigstellung wird das Komplettfahrzeug durch den Auftragnehmer des Loses an die TBR, Nordstraße 48, 42853 Remscheid zur Schlussabnahme ausgeliefert. Das Fahrzeug ist betriebsbereit (inkl. vollständige Tankfüllungen) zu übergeben.
Optionen ohne Wertung: Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrzeuges gemäß Vergabeunterlagen, können Zusatzsausstattungen/Leistungen angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag: Lieferung eines 4*2 LKW mit Kipper und Ladekran für die Technischen Betriebe Remscheid (TBR)
Postanschrift: Tucherstr. 11
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.