De-Mail Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mercatorstraße 3
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
De-Mail Infrastruktur
Bereitstellung einer Lösung zur Kommunikation zwischen De-Mail-Provider und Dataport-Infrastruktur (Empfang und Versand von De-Mails) in Verbindung mit der Registrierung von De-Mail-Domains.
Schleswig-Holstein
Abschluss eines Rahmenvertrages über folgende Leistungen:
— DMDA-Leistungen lt. De-Mail-Gesetz;
— Ermöglichung der Kommunikation zwischen DMDA und Infrastrukturen des AG (insb. Dataport RZ2);
— Ggf. Umzug von vorhandenen De-Mail-Domains incl. der De-Mails-Postfächer.
Bedarfsträger sind:
Das Land Schleswig-Holstein
Vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Zentrales IT-Management der Landesregierung
Niemannsweg 220
24106 Kiel
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Dataport
Anstalt des öffentlichen Rechts
Altenholzer Straße 10 – 14
24161 Altenholz.
Alle geeigneten Bewerber werden in die Angebotsphase aufgenommen.
Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden darüber benachrichtigt. Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
De-Mail Infrastruktur
Ort: Bad Salzdetfurth
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.mentana-claimsoft.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssen nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.