Entwurfsplanung Bahnstromanlagen (Stromschiene) 3. Bauabschnitt
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwurfsplanung Bahnstromanlagen (Stromschiene) 3. Bauabschnitt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde.
Neubau von S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde
Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde, im übrigen gemäß Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden nur Angebote zugelassen, die den Nachweis enthalte der Referenzen der Planungsleistungen bei der S-Bahn Hamburg in den letzten 5 Jahren (Pflichtnachweis).
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
— Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de