Realisierung der medienspezifischen Ausstattung RedBw Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2DF/LA120/GA292
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierung der medienspezifischen Ausstattung RedBw
Die geforderte Leistung umfasst die Realisierung eines Redaktionsmanagmentsystems und die Migration vorhandener Technik/Systemkomponenten in ein zusammenhängendes System der medienspezifischen Ausstattung der RedBw gem. Forderung v. U5.6 v. 20.05.2020 mit Leistungsbeschreibung v. 20.5.2020.
Die zukünftige medienspezifische Technik der Redaktion der Bundeswehr (RedBw) soll aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten, zentralen Systemkomponenten und Management-/Steuerungskomponenten bestehen. Die Auflistung orientiert sich an den funktionalen For-derungen und unterteilt sich in:
— Arbeitsplatz Ausstattungen;
— Produktion von Audio Produkten;
— Produktion von Bewegtbild (Video) Produkten;
— Produktion von Foto/Bild Produkten;
— Produktion von Print Produkten;
— Produktion von Grafik Produkten;
— Produktion von Online-Produkten;
— Realisierung des Bürgerdialoges;
— Zentrale Dienste und Managementsysteme, sowie
— Sonderfunktionen.
Die medienspezifische Technik RedBw muss durch die Nutzung marktgängiger, marktverfügbarer Produkte und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen realisiert werden.
Dabei muss sichergestellt werden, dass im Rahmen der Migration die Einschränkungen auf den laufenden Betrieb auf ein Minimum reduziert werden, da die RedBw öffentlichkeitswirksame cross-mediale Inhalte (Y-Magazin, YouTube, Webserien etc.) mit hoher Außenwirkung für die Bw produziert.
Redaktion der Bundeswehr
Reinhardtstrasse 52
10117 Berlin
Eine kurze Beschreibung der Leistung ergibt sich aus der Anlage Kurzleistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
a) Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047)
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034 (VgV))
c) Aktuelle, jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, formlose Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese muss folgende Punkte beinhalten:
1. Kundenverbindung/Kontoführung,
2. Finanzielle Verhältnisse,
3. Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit.
Die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft und/oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft einzuholen.
d) Formlose Eigenklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG einverstanden sind.
e) Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen (BAAINBw-B-V 031 und ggf. BAAINBw B-V 032)
f) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. einer Versicherungssumme bei Sachschäden von 500.000€ und bei Personenschäden mind. 2.000.000€
g) Formlose Eigenerklärung, dass die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Unterlagen in deutscher Sprache erfolgt.
h) Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer
i) Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es wird ein Mindestumsatz von 10 Mio Euro (netto) jährlich für die letzten 3 abgerechneten Geschäftsjahre gefordert.
j) Für die Bewerbergemeinschaft gelten dieselben Bedingungen wie für den Bewerber. Der Mindestumsatz bemisst sich insgesamt für die Bewerbergemeinschaft. Es ist ein Mindestumsatz von 10 Mio. Euro (netto) jährlich für die letzten 3 abgerechneten Geschäftsjahre gefordert.
k) Von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft wird ein Mindestumsatz von 5 Mio. Euro (netto) jährlich für die letzten 3 abgerechnetenGeschäftsjahre gefordert.
l) Formular zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (BAAINBw B-V 034 (VgV)) und zum Schutz von Verschlusssachen (BAAINBw-B-V 031 und ggf. BAAINBw B-V 032) von den bereits bekannten Unterauftragnehmern
m) Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
n) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss formlos alle Teilleistungen, die er/sie möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Firmenbezeichnung einschließlich Rechtsform und Handelsregistereintragung, Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben.
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die geforderten Bewerber-/Bietererklärungen und Eignungsnachweise ebenfalls von den Dritten/Nachunternehmern vorzulegen.
Von Dritten/Nachunternehmern ist eine unterschriebene formlose Eigenerklärung vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für Bewerber in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Konzernverbundene Unternehmen sind Dritte/Nachunternehmer in diesem Sinne.
Die folgenden Nachweise beziehen sich auf den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Alle Referenzen sind mit Angabe zum Projektinhalt und Ansprechpartnern nachzuweisen. Es muss eine Einwilligung vorliegen, um die Ansprechpartner bzw. Kunden durch die Bw zu kontaktieren und verifizieren.
— Nachweis über Projektrealisierungen von Systemen zur crossmedialen Produktion, mit mind. 2 Referenzen. Dies umfasst das Management/Redaktionsmanagement, die Produktion sowie die Kommunikation über mehrere thematisch/inhaltlich, gestalterisch und redaktionell verknüpfte Medien und Veröffentlichungskanäle.
— Nachweis über Projektrealisierungen, bei der vernetzte Produktions-, Distributions- und Archivspeichertechniken eingesetzt werden, mit mind. 2 Referenzen. Dabei muss die Produktionsumgebung von Bewegtbildern (Video) auf Panasonic (Aquisition) und AVID (Produktion) Produkten basieren.
— Nachweis über Projektrealisierungen, von Redaktions- und weiteren Management-Systemen (Redaktions-, Planungs- und Produktions-Management-Systeme, Media-Asset-Management-Systeme), sowie Anbindung/Integration an ein Web Content Management Systems (WCMS), mit mind. 1 Referenz.
— Nachweis über Projektrealisierungen, bei der Kollaborationstechnologien eingesetzt werden, mit mind. 1 Referenz;
— Nachweis über Implementierungen von Cloud-Technologien, mit mind. 50 Nutzern, mit mind. 1 Referenz;
— Nachweis über Projektrealisierung, bei der Redundanz-, Absicherungs- und Havarie-Systeme der Medien-/IT-Technologien realisiert wurden, mit mind. 1 Referenz;
— Nachweis über Konzeptionen und Implementierungen von hybriden Breitbandnetzen mit mind. 1 Referenz;
— Nachweis über Projektrealisierungen, bei der marktgängige Übertragungstechnik und Kommunikationstechnik im Broadcastbereich eingesetzt wird mit mind. 1 Referenz;
— Nachweis über Beachtung und Umsetzung der Informationssicherheitsaspekte auf Basis der Vorgaben durch den BSI-Grundschutz, den Ergänzungen durch die Bw aufgrund der ZDV A960/1, sowie der Erstellung und Umsetzung von projektbezogenen Informationssicherheitskonzepten gem. Arbeitshilfen und der Modellierung mit dem SavE-Tool, mit mind. 2 Referenzen;
— Nachweis über fundierte Kenntnisse der Produkte des Herstellers AVID durch Avid Certified Support Repräsentative (ACSR) durch Zertifizierungen von mindestens 2 Mitarbeitern, die jeweils mindestens über die folgenden Zertifizierungen verfügen: ACSR Interplay 2018, ACSR Media Composer 2018, ACSR NEXIS 2018 und ACSR MediaCentral CloudUX 2019;
— Personal Nachweis Eigenerklärung (Sprache, Abwicklung und Kommunikation):
Formlose Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen wird, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht (mindestens C1-Niveau des europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit