Lieferung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen und eines komplett ausgestatteten Messfahrzeuges sowie Aufbereitung der Falldaten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen und eines komplett ausgestatteten Messfahrzeuges sowie Aufbereitung der Falldaten
Ausgeschrieben wird die Weiterbetreibung, Neueinrichtung und Versetzung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an 9 Standorten mit Sensor oder digitaler noninvasiver Lidar Messtechnik sowie die Erweiterung der mobilen Einsatztechnik durch ein komplett ausgestattetes Messfahrzeug und die Aufbereitung der Falldaten inklusive Datenrücktransfer (Onlineübertragung) und Konvertierung in das OWi-System der zuständigen Bußgeldstelle.
Stadtgebiet Weimar
Lieferung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen und eines komplett ausgestatteten Messfahrzeuges sowie Aufbereitung der Falldaten Ausgeschrieben wird die Weiterbetreibung, Neueinrichtung und Versetzung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an 9 Standorten mit Sensor oder digitaler noninvasiver Lidar Messtechnik sowie die Erweiterung der mobilen Einsatztechnik durch ein komplett ausgestattetes Messfahrzeug und die Aufbereitung der Falldaten inklusive Datenrücktransfer (Onlineübertragung) und Konvertierung in das OWi-System der zuständigen Bußgeldstelle.
Option der 1maligen Verlängerung um 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gemäß § 44 VgV:
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist;
— Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung).
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Nachweise gemäß § 45 VgV:
– Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, vergleichbare Leistungen betreffend;
— Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis auf Verlangen);
— Nachweis einer Versicherung der Messanlagen ohne Selbstbeteiligung des Auftraggebers, auch gegen Sabotage und Vandalismus (auf Verlangen);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse;
— Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung).
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Nachweise nach § 46 VgV:
— Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 3 Jahre, vergleichbare Leistungen betreffend (mit Angabe Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum);
— Nachweis über Zulassung der Geschwindigkeitsmessanlage von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt;
— Nachweis zur Gerichtsfestigkeit der Messergebnisse;
— ISO 9001 Zertifizierung;
— Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung).
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Die Lieferung/ Einrichtung der Messplätze incl. Technik und des Messfahrzeuges muss bis 31.01.2020 erfolgt sein.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen) innerhalb von 4 Werktagen schriftlich vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG); Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen i. S. d.
§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB).
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]