Acryltunnel Feuerland Referenznummer der Bekanntmachung: Südamerika 2. BA Los 07
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pfaffendorfer Straße 29
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zoo-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Acryltunnel Feuerland
Der Zoo Leipzig errichtet ein Gehege für Mähnenrobben und Pinguine. Bestandteil der Anlage ist ein begehbarer 360-Grad-Unterwassertunnel für die Zoobesucher. Dessen Herstellung und Montage ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Besuchertunnel soll durch ein Salzwasserbecken führen und wird aus einzelnen Tunnelabschnitten bestehen, welche durch Höhlen miteinander verbunden sind.
Leipzig
DEUTSCHLAND
Der Zoo Leipzig errichtet eine Anlage für Humboldtpinguine und Robben. Bestandteil der Anlage ist ein begehbarer 360-Grad-Unterwassertunnel für die Zoobesucher. Dessen Herstellung und Montage ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Besuchertunnel soll durch ein Salzwasserbecken führen und wird aus einzelnen Tunnelabschnitten bestehen, welche durch Höhlen miteinander verbunden sind.
Es soll mit allen Bewerbern verhandelt werden, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Dokument „Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen“. Dieses wird auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Im Falle etwaiger Widersprüche ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. Auch die Formblätter 234, 235 und 236 werden sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Bewerber haben die Wahl, ob sie das deutsche oder das englische Formblatt mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124
Einreichung der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124
Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie Versicherungsschein). Beachten Sie den Hinweis unter Abschnitt III.2.2.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Als vergleichbar gelten Leistungen über die Errichtung begehbarer, transparenter Unterwassertunnels,
2. wenn vorhanden: Vorlage von Zertifikaten über die Verarbeitung von Acryl, z. B. für das Kleben oder Schweißen,
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, auf Formblatt 235.
1. Der Bewerber muss mindestens 2 geeignete Referenzen vorweisen können,
2. Mindestens ein Referenzprojekt muss die Erstellung eines mehrteiligen Tunnels (geklebt oder geschweißt) mit mindestens 6 Metern Länge zum Gegenstand gehabt haben.
Der Bewerber muss für den Auftragsfall, falls nicht bereits vorhanden, eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abschließen, die die Haftpflicht des Bewerbers nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland absichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Präzisierungen und Erläuterungen im Dokument „Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
Postanschrift: Braustraße 3
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).