Beschaffung einer Seminarverwaltungssoftware für njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks Referenznummer der Bekanntmachung: HWK9902501
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Lagerplatz 8
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 351 / 4640-30
Fax: +49 351 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Seminarverwaltungssoftware für njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks
Beschaffung einer Seminarverwaltungssoftware für njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks.
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks beabsichtigt die Beschaffung einer Seminarverwaltungssoftware (SV). Mit der Software muss es möglich sein alle Bildungsprozesse, von der Planung, Anmeldung, Verwaltung bis zur Zertifikatserstellung und Rechnungslegung durchgängig abzubilden und zu bearbeiten.
Die SV muss die Planung, Verwaltung, Nachbereitung und das Controlling aller in den Bildungszentren anfallenden Leistungen ermöglichen. Der AN stellt dazu dem AG eine Softwarelösung zur vollständigen Abbildung aller in den Bildungszentren ablaufenden Prozesse zur Verfügung.
Siehe EVB-IT Systemlieferungsvertrag
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Mindeststandards erfolgt die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen. Bei gleichwertigen Referenzen entscheidet das Los.
Die Laufzeit des Vertrages richtetsich nach den Angaben im beiliegenden EVB-IT Systemlieferungsvertrag- Entwurf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinsichtlich der Ziff. III.1.1) bis III.1.3) ist der beiligende Teilnahmeantrag auszufüllen und nebst Anlagen einzureichen!
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Die Vorlage nichtbeglaubigter Kopien ist ausreichend und zulässig.
— bei Kapitalgesellschaften Auszug aus dem Handelsregister;
— Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen, z. B.durch aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen;
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1 VgV;
— Erklärung über die Einhaltung der Regelungen eines allgemeinen Mindestlohns gem. § 19 MiLoG;
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
— sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind;
— ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie denAbschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird;
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer. Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses Unternehmen entsprechend zu machen.
Hinsichtlich der Ziff. III.1.1) bis III.1.3) ist der beiligende Teilnahmeantrag auszufüllen und nebst Anlagen einzureichen!
— Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (2019,2018,2017) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags durch Eigenerklärung durch den Bewerber;
— Erklärung zur Versicherung gem. Ziff. III.2.2 der Bekanntmachung;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen – auch vom Nachunternehmer.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam – je nach Leistungsanteil – erbracht werden.
Hinsichtlich der Ziff. III.1.1) bis III.1.3) ist der beiligende Teilnahmeantrag auszufüllen und nebst Anlagen einzureichen!
— Angaben zur personellen Ausstattung
Angabe der im Bereich der abgefragten Tätigkeit durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (ohne freie Mitarbeiter und Praktikanten) und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2019, 2018, 2017);
— Bestätigung der Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems;
Der Nachweis wird erbracht durch eine Eigenerklärung oder durch ein ISO-Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001 : 2015 oder vergleichbar;
— Nachweis über 3 bereits erbrachte Leistungen bei vergleichbaren Projekten.
Folgende Angaben auf max. 3 Blätter DIN A4 müssen die einzelnen Referenzen beinhalten:
— Projektbezeichnung/ -schreibung;
— Leistungsumfang;
— Datum Projekbeginn und Projektabschluss;
— Benennung der Funktionen der Managementsoftware;
— der Auftraggeber samt eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers bzgl. Kosten-, Termin- und Qualitätseinhaltung.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
— mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter je angegebenem Jahr;
— Eigenerklärung oder Nachweis zur Bestätigung der Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems gem. DIN EN ISO 9001 : 2015 oder vergleichbar;
— mindestens 2 mit der Aufgabenstellung vergleichbare unternehmensbezogene Referenzen.
Die Referenz ist dann vergleichbar, wenn es sich bei dem Projekt um die Einführung einer Managementsoftware für Bildungseinrichtungen (Hochschule oder Bildungszentrum) handelt, dabei mindestens der Leistungsumfang Installation, Customizing und Schulung umfasst ist und der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Weiterhin muss eine Referenzbestätigung des Auftraggebers oder eine Eigenerklärung vorliegen.
Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in angemessener, den gesamten Leistungsumfang umfassender Höhe, nachzuweisen.
Im Auftragsfall ist ein Nachweis zur Bestätigung der Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems gem. DIN EN ISO 9001 : 2015 oder vergleichbar zu erbrigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Hinsichtlich der Ziff. III.1.1) bis III.1.3) ist der beiligende Teilnahmeantrag auszufüllen. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Nachweise zur Einhaltung von Mindeststandards werden nicht nachgefordert. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
4. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Beantwortungen der Fragen werden auf der unter Ziff. I.3) bezeichneten Internetplattform veröffentlicht. Sie haben das Recht Fragen zu stellen. Die Vergabestelle ist verpflichtet die Fragen und Antworten allen Bewerbern/ Bietern zur Verfügung zu stellen. Telefonische Rückfragen, können daher in der Regel nicht beantwortet werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht spätestens bis zum 27.7.2020 (Aufklärungsfragen Teilnahmewettbewerb) bzw. 10.8.2020 (Aufklärungsfragen Angebotsphase) eingehen, nicht mehr zu beantworten. Ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen, dann nutzen Sie ausschließlich das Nachrichtentool im AI Bietercockpit für die Einreichung Ihrer Rückfragen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über das Nachrichtentool.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 GWB. Antragsbefugt ist danach jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.