Erweiterung eTicket Mandantensystem der ASEAG
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Neuköllner Str. 1
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aseag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung eTicket Mandantensystem der ASEAG
Erweiterung eTicket Mandantensystem der ASEAG
52068 Aachen
Erweiterung eTicket Mandantensystem der ASEAG.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Wielandstr. 12
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Auf § 135 Abs.2 GBW wird hingewiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erweiterung eTicket Mandantensystem der ASEAG
Postanschrift: Wielandstr. 12
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Im Jahr 2016 hat die ASEAG als Sektorenauftraggeberin eine europaweite Ausschreibung zur Beschaffung eines eTicket-Mandantensystems durchgeführt (2016/S [removed]).
Die ASEAG beabsichtigt, nachdem der Auftragnehmer die Leistungen der Baustufe 1 weitgehend erbracht hat, in der Baustufe 2 das eTicketing-System nach deutschem VDV-KA-Standard der Ausbaustufe 2a (Abonnements auf Chipkarte) auf die KA-Ausbaustufe 2b (Gelegenheitsverkehr auf Chipkarte und Smartphone) und die KA-Bezahlarten Werteinheitenberechtigung (WEB) und Postpaid-Berechtigung (POB) zu erweitern.
Ziel dieser Beschaffung ist die Aufrüstung und Erweiterung der Systeme und Komponenten.
Die ASEAG nach hat nach eingehender und sorgfältiger Prufung die Systemtechnik GmbH mit der Erweiterung des eTicket Mandantensystem nach §§ 142, 132 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 GWB beauftragt, ohne ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Die ASEAG hat bereits Software für die Baustufen 1 und 2a bei Systemtechnik bestellt. Bestellt die ASEAG weitere Software bei einem anderen Hersteller, bestehen erhebliche Schnittstellenrisiken, die die Funktionsfähigkeit des mHGS erheblich gefährden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu technischen Problemen beim Betrieb des EFM-Systems führen. Der neue Lieferant könnte beispielsweise die Bestandssoftware nicht warten.