Bau und betriebsfertige Lieferung des Forschungsschiffes Meteor IV Referenznummer der Bekanntmachung: 65054/7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und betriebsfertige Lieferung des Forschungsschiffes Meteor IV
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt als Ersatz für die vorhandenen Forschungsschiffe „Poseidon“ und „Meteor“ die Vergabe des Neubaus und der betriebsfertigen Lieferung eines multidisziplinären Forschungsschiffes.
Standort des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Gegenstand des vorliegend ausgeschriebenen Vergabeverfahrens ist der Neubau und die betriebsfertige Lieferung des Forschungsschiffes Meteor IV. Dies beinhaltet alle erforderlichen Leistungen, um das Schiff mangelfrei, komplett und betriebsbereit so herzustellen, dass es den umfangreichen Anforderungen an die bestimmungsgemäße Nutzung im wissenschaftlichen Betrieb gerecht wird.
Basis für das herzustellende Forschungsschiff sind das bereits vorhandene Forschungsschiff Sonne sowie die aktualisierten wissenschaftlichen und technischen Anforderungen der Nutzer.
— Anzahl der Unternehmensreferenzen (25 %);
— Auftragswert (netto) der Unternehmensreferenzen (25 %);
— Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters (21 %);
— Qualität der Projektstruktur und Arbeitsorganisation (14 %);
— durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (15 %).
Weitere Angaben enthalten die Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb, die über den in I.3. genannten Link frei verfügbar sind.
Das gewählte Vergabeverfahren läuft als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren Verfahrensschritten ab. Alle Bedingungen sind den Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb und den weiterführenden veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu II.2.7.: Laufzeit des Vertrages: Die angegebene Laufzeit ist nicht verbindlichen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Abgabe einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV;
— Abgabe einer Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen durch Selbstreinigung nach § 125 GWB;
— Abgabe Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines all-gemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLOG);
— Anforderungen an Bewerbergemeinschaften: Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmern) beruft (sog. „Eignungsleihe“), sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unternehmen und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben;
— Bei Einsatz Unterauftragnehmer: Der Bewerber hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, können auf freiwilliger Basis unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz benannt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verpflichtend zu verlangen, die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen;
— Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe: Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft (nur insoweit zutreffend): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen. Des Weiteren ist ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen;
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für das Unternehmen (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Teilnahmefrist endet), soweit die Eintragung für das jeweilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019);
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen (2017, 2018, 2019);
— Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen;
— Vorlage eines Nachweises über die aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers oder eine vergleichbare Versicherung. Der Nachweis muss mindestens die Deckungssummen, Selbstbeteiligungsanteile, den Versicherungsumfang, die Versicherungskonditionen, den Versicherungsbeginns sowie die Vertragslaufzeit umfassen.
Weitere Informationen enthalten die Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb.
— Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte;
— Unternehmensreferenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, die nicht älter als 10 Jahre sind. Als vergleichbar gelten eigenerbrachte Leistungen der Planung und des Neubaus mit einem Auftragswert (netto) von mindestens 50 Mio. EUR für einen der folgenden Schiffstypen: hochseegängiges Spezialschiff aus dem Bereich Forschung oder Spezialschiff aus dem Bereich Hochseetechnologie oder sonstiges hochseegängiges Spezialschiff (Baggerschiff, Notfallschlepper, Eisbrecher, Errichterschiff, Feuerwehrschiff, Offshore-Schiff, Ro-Ro-Schiff, Forschungsschiff, Kabelleger, Rohrleger, Fischereischutzschiff, Seenotrettungskreuzer, Tonnenleger, Kreuzfahrtschiff, Polizei- oder Zollschutzschiffe, Korvetten, Fregatten oder äquivalente Schiffstypen);
— ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen des für die Leistungserbringung dieses Auftrages vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
— ausführliche Darstellung der Projektstruktur und Arbeitsorganisation anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzvorhabens aus den letzten 3 Jahren;
— Eigenerklärung „Witterungsunabhängige Fertigung“;
— Eigenerklärung „Deutsche Sprache“;
— Nachweise von Qualitäts-, Umwelt- sowie Arbeitsschutzmanagementsystemen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Abgabe einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV;
— Abgabe einer Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen durch Selbstreinigung nach § 125 GWB;
— Abgabe Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines all-gemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLOG);
— Anforderungen an Bewerbergemeinschaften: Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmern) beruft (sog. „Eignungsleihe“), sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unternehmen und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben;
— Bei Einsatz Unterauftragnehmer: Der Bewerber hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, können auf freiwilliger Basis unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz benannt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verpflichtend zu verlangen, die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen;
— Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe: Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft (nur insoweit zutreffend): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen. Des Weiteren ist ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, vor der Abgabe der Teilnahmeanträge das FS Sonne zu besichtigen. Derzeit ist der Zeitraum Ende Juli/Anfang August 2020 vorgesehen. Sofern Sie sich für eine Besichtigung des Forschungsschiffes interessierungen und anmelden möchten, bitten wir Sie, sich bis spätestens 10.7.2020 bei der Vergabestelle (Frau Nicola Rupprecht-Sorgalla, [removed]) anzumelden. Die Möglichkeit der Besichtigung richtet sich an alle potenziellen Bewerber (bzw. Werften) des Ausschreibungsverfahrens zum Bau und der betriebsfertigen Lieferung des Forschungsschiffes Meteor IV.
Wir weisen an dieser Stelle jedoch darauf hin, dass kein Recht auf eine Besichtigung besteht, da der Verlauf der Pandemie nicht absehbar ist und die Liegezeiten der Sonne somit nicht garantiert werden können.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1. genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen erkannte Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.