Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 10 für die Feuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: 30 60 30 / 20 / 14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hueckelhoven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 10 für die Feuerwehr
Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 10 für die Feuerwehr.
Lieferung eines Fahrgestelles und Montage eines feuerwehrtechnischen Aufbaues
Feuerwache Hückelhoven
Hilfarther Straße 15
41836 Hückelhoven
Lieferung eines Fahrgestelles und Montage eines feuerwehrtechnischen Aufbaues.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung
Feuerwache Hückelhoven
Hilfarther Straße 15
41836 Hückelhoven
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schlingmann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Stievenstrasse 9
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schlingmann112.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Carl Henkel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Artur-Ladebeck-Str. 192
Ort: Bielelfeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.carl-henkel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRZYYHY
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).