Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Cluster 11 SÜD) Referenznummer der Bekanntmachung: DZ3-300-DR-111 SÜD

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bahnhofstr.24
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.kreis-goerlitz.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2276755/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Cluster 11 SÜD)

Referenznummer der Bekanntmachung: DZ3-300-DR-111 SÜD
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) liegt in der Vergabe von Zuwendungen zur Erschließung von bislang noch unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz mit schnellen, zukunftsfähigen Gigabit-Breitbandinternetanschlüssen (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Das Projektgebiet teilt sich auf in insgesamt 2 Lose (Hauptgebiets- und Gewerbegebietslose) auf.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Vgl. Vergabeunterlagen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinden

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Hauptort der Ausführung:

Görlitz

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend). Ferner ist Ziel die Anwendung des sog. Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten.

Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.9.2018 gefördert werden.

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.

Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Vgl. Vergabeunterlagen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewerbegebiete Sonderaufruf

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Hauptort der Ausführung:

Görlitz

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend). Ferner ist Ziel die Anwendung des sog. Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten.

Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.9.2018 gefördert werden.

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.

Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Vgl. Vergabeunterlagen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. II.2.14);

— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate);

— Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind;

— Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Beiträge für Beschäftigte ordnungsgemäß an die jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt werden;

— Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);

— Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen;

— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen;

— Nachweis über den Abschluss bzw. das aktuelle Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens 3 Mio. EUR;

— Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird;

— Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen;

— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 3 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden;

— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 3 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;

— Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite;

— Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite;

— Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite;

— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens 2 bezuschlagte Referenzprojekte (Breitbandförderprojekte), die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 1 000 Anschlusspunkten;

— Bei Bewerbergemeinschaften kann die vorgenannten Nachweise insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens 2 bezuschlagte Referenzprojekte (Breitbandförderprojekte), die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 1 000 Anschlusspunkten.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vgl. Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/07/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.

Der Teilnahmeantrag ist elektronisch – wie weiter oben beschrieben – bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei.

Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen) nichts anderes ergibt, auch als Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.

Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Die (Konzessions-)Vergabeverordnung findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwert nicht erreicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren (kein Breitbandprojekt: 0 Punkte; 1 Breitbandprojekt: 10 Punkte; 2 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 3 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 4 Breitbandprojekte: 40 Punkte; 5 oder mehr Breitbandprojekte: 50 Punkte);

— Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte);

— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte);

— Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 4 geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über 4 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Zuwendungen; kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand sowie Eröffnung der Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.

Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn und soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2020

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beiersdorf
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großrückerswalde
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz