Bewirtschaftung von Schulmensen der Verbandsgemeinde Montabaur Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000877
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-montabaur.de/vg_montabaur/Aktuelles/Nachrichten/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung von Schulmensen der Verbandsgemeinde Montabaur
— Bewirtschaftung der Mensa an der Heinrich-Roth Realschule plus (Los 1), Leistungsbeginn 1.8.2021;
— Bewirtschaftung der Mensa an der Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule (Los 2), Leistungsbeginn 1.8.2020;
— Bewirtschaftung der Mensen an der Joseph-Kehrein-Schule, Waldschule Montabaur sowie Augst-Schule (Los 3), Leistungsbeginn 1.8.2020.
Mensa Heinrich-Roth-Realschule plus
Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Mensa an der Heinrich-Roth-Realschule plus, Humboldtstr. 15, 56410 Montabaur (Los 1) — Leistungsbeginn 1.8.2021.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.7.2023. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 3 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2024 zu verlängern.
Mensa Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule (inkl. Schüler der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus)
Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Mensa Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule, Aarstr. 11, 56412 Nentershausen (Los 2) — Leistungsbeginn 1.8.2020.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.7.2023.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 3 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2024 zu verlängern.
Mensa Joseph-Kehrein-Schule, Mensa Waldschule und Mensa Augst-Schule
Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Mensen in der Joseph-Kehrein-Schule, Gelbachstr. 1, 56410 Montabaur sowie der Waldschule Montabaur-Horressen, Buchenstraße 52, 56410 Montabaur-Horressen und der Augst-Schule, Eitelborner Str. 22, 56335 Neuhäusel (Los 3) — Leistungsbeginn 1.8.2020.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.7.2023.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 3 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2024 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mensa Heinrich-Roth-Realschule plus
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mensa Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule (inkl. Schüler der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus)
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mensa Joseph-Kehrein-Schule, Mensa Waldschule und Mensa Augst-Schule
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Ort: Mainz
Land: Deutschland