TK-Ausschreibung Land Schleswig-Holstein Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2018000036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
TK-Ausschreibung Land Schleswig-Holstein
Neuvergabe des Services zur Bereitstellung aller Cisco-Netzwerk- und TK-Ports sowie eines Rahmenvertrages, über den altersbedingt sukzessive die verbleibenden Unify-Ports auf Cisco migriert werden können.
Der neue Dienstleister soll den Service im Sinne eines Managed Service nahezu unverändert weiter bereitstellen. Aus diesem Grund verfolgt das Land das Ziel, dass der neue Dienstleister die bestehenden Cisco-Systeme im Rahmen einer Asset-Übernahme erwirbt und weiter betreibt. Ferner muss es im Rahmen des Managed Service möglich sein, die Cisco-TK-Ports so zu erweitern, dass Standorte mit Unify-Systemen auf die Cisco-Lösung migriert werden können. Hier strebt das Land im Rahmen der Vertragslaufzeit an, alle restlichen Unify-Ports auf die Cisco-Lösung zu migrieren.
Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein nutzt zur Ausübung seiner behördlichen Tätigkeiten an seinen Standorten und Liegenschaften Telefonanlagen, die im Rahmen eines Servicemodells durch einen externen Dienstleister bereitgestellt und betrieben wer-den. Ferner werden auch die lokalen Netzwerkports durch dieses Servicemodel mit bereitgestellt.
Während die Netzwerkports ausschließlich auf Systemen des Herstellers Cisco basieren, lassen sich die Telefonanlagen in 2 Hersteller kategorisieren. Die in Be-trieb befindlichen Hersteller sind Lösungen von Atos/Unify sowie von Cisco. Die Lösungen unterscheiden sich nicht nur funktional, sondern auch technologisch gravierend. Während die Standorte mit Unify-Systemen weitestgehend über autarke Telefonanlagen auf Basis von digitaler Systemtechnik (TDM) verfügen, besteht die Cisco-Lösung aus einem zentralen-, IP-basierten Ansatz mit lokalen Gateways in den Standorten und IP-basierten Telefonendgeräten (VoIP). Insgesamt verfügt das Land über ca. 43 000 TK-Ports, wovon zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe voraussichtlich ca. 22 000 Ports an 235 Standorten auf Cisco-Systemen basieren werden (Stand heute ca. 17 000 Ports an knapp 200 Standorten). Bei den Netzwerkports kann zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe von ca. 41 000 Ports ausgegangen werden.
Ziel der Ausschreibung ist die Neuvergabe des Services zur Bereitstellung aller Cisco-Netzwerk- und TK-Ports sowie eines Rahmenvertrages, über den altersbedingt sukzessive die verbleibenden Unify-Ports auf Cisco migriert werden können. Eine Erweiterung der Netzwerkports ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Der neue Dienstleister soll den Service im Sinne eines Managed Service nahezu unverändert weiter bereitstellen. Technologische oder funktionale Änderungen sind bis auf in Einzelfällen nicht geplant. Aus diesem Grund verfolgt das Land das Ziel, dass der neue Dienstleister die bestehenden Cisco-Systeme im Rahmen einer Asset-Übernahme erwirbt und weiter betreibt. Der Weiterbetrieb soll jedoch räumlich aus anderen Rechenzentren heraus erfolgen, als es heute der Fall ist. Ferner muss es im Rahmen des Managed Service möglich sein, die Cisco-TK-Ports so zu erweitern, dass Standorte mit Unify-Systemen auf die Cisco-Lösung migriert werden können. Hier strebt das Land im Rahmen der Vertragslaufzeit an, alle restlichen Unify-Ports auf die Cisco-Lösung zu migrieren.
Das Land Schleswig-Holstein wird zukünftig ausschließlich durch den IT-Dienstleister Dataport betreut. Aus diesem Grund übernimmt Dataport die Generalunternehmerschaft und stellt die Rolle des Auftraggebers gegenüber dem zukünftigen Auftragnehmer dar. Dataport wird einzelne Leistungen passend zu seinem Portfolio ergänzen und als Service dem Land bereitstellen. Der neue Dienstleister übernimmt dabei für den TK- und LAN-Service erhebliche Vorleistungen, die einen umfassenden Betrieb der Systeme beinhalten. Somit besteht die Tätigkeit des zukünftigen Dienstleisters im Betrieb, in der SLA-orientierten Wartung sowie im Ausbau der Gesamtlösung zur Bereitstellung von Erweiterungen für die noch zu migrierenden Ports.
Der Lösungsumfang umfasst neben klassischen LAN- und TK-Systemen auch Anteile einer Unified Communications Lösung (Cisco Jabber), schnurlose, DECT-basierte Telefonie auf Basis von Ascom-Systemen sowie 3rd-Party-Applikationen, vorrangig auf Basis der Hersteller Andtek und Aspiria. Die Lösung ist vollständig in Betrieb, so dass aus Sicht des AG alle erforderlichen Leistungsbestandteile vorhanden sind, um es einem Dritten zu ermöglichen, den Betrieb der Lösung vollständig und 1:1 zu übernehmen.
Der AG soll nach Ablauf des Vertrages die Option haben, die Assets vom AN zurückzukaufen. Hierzu wird der AN zum Vertragsende ein Übernahmeangebot mit Berücksichtigung von allen HW/SW-Komponenten der Lösung dem AG vorlegen. Die Option ist für den AG nicht zwingend.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TK-Ausschreibung Land Schleswig-Holstein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird aufgehoben.
Die Verfahrensaufhebung erfolgt, weil ein wirtschaftliches Ergebnis in diesem Vergabeverfahren nicht erzielbar ist, da die vorliegenden wertungsfähigen Erstangebote ein unangemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen und das Land Schleswig-Holstein bei Fortführung und Bezuschlagung zuvor unvorhersehbare zusätzliche hohe Kosten Übernehmen müsste.
Durch die ursprünglich nicht vorgesehenen Kostenübernahmen können wesentliche Teile der Leistung (u. a. die Nutzung vorhandener Assets, ohne diese kaufen zu müssen) nicht mehr gemäß der rechtsfehlerfrei getroffenen Leistungsbestimmung beschafft werden. Im Unterschied zum Zeitpunkt der Öffentlichung des Teilnahmewettbewerbs ist Dataport mittlerweile technisch und personell in der Lage, die Leistungen im Eigenbetrieb für das Land zu erbringen.
Es liegen damit 2 Aufhebungsgründe vor:
1. Aufhebung wegen fehlender Wirtschaftlichkeit gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV,
2. Aufhebung aus schwerwiegenden Grund im Sinne von § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VgV.
Eine neue Ausschreibung der Leistungen wird nicht erfolgen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.