Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges vom Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 27 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-Horstmar-07-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges vom Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 27
Die Stadt Horstmar beabsichtigt, die Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges vom Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 27 zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist:
— Stadt Horstmar;
— Kirchplatz 1-3;
— 48612 Horstmar.
Die Stadt Horstmar behält sich vor, die Leistung als Gesamtleistung zu vergeben oder die Lose zu bündeln, wenn z.B. durch die Gewährung eines Nachlasses bei Zuschlag auf mehrere Lose die Gesamtleistung oder ein Losbündel wirtschaftlicher ist als die einzelne Vergabe der Lose.
Fahrgestell
Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar Warnsveldallee 1 48612 Horstmar Erfüllungsort der Leistung ist das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar, Warnsveldallee 1, D-48612 Horstmar. Der Gefahrenübergang erfolgt am Erfüllungsort nach Anlieferung des beim Auftragnehmer durch die Feuerwehr Horstmar mängelfrei abgenommenen Fahrzeugs am Erfüllungsort.
Lieferung des Fahrgestells für ein Feuerwehrfahrzeug vom Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
Aufbau
Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar Warnsveldallee 1
48612 Horstmar
Erfüllungsort der Leistung ist das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar, Warnsveldallee 1, D-48612 Horstmar. Der Gefahrenübergang erfolgt am Erfüllungsort nach Anlieferung des beim Auftragnehmer durch die Feuerwehr Horstmar mängelfrei abgenommenen Fahrzeugs am Erfüllungsort.
Lieferung und Montage des Aufbaus eines Feuerwehrfahrzeuges vom Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20.
Die Lieferung des Aufbaus hat 12 Monate nach Fahrgestelllieferung bzw. spätestens am 9.12.2022 zu erfolgen.
Beladung
Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar Warnsveldallee 1
48612 Horstmar
Erfüllungsort der Leistung ist das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar, Warnsveldallee 1, D-48612 Horstmar. Der Gefahrenübergang erfolgt am Erfüllungsort nach Anlieferung des beim Auftragnehmer durch die Feuerwehr Horstmar mängelfrei abgenommenen Fahrzeugs am Erfüllungsort.
Lieferung der Beladung für ein Feuerwehrfahrzeug vom Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
— Referenzen gleichwertiger Produkte der letzten 2 Jahre (siehe Angaben zu den einzelnen Losen);
— technische Erläuterungen und Beschreibungen zu den angebotenen Produkten und Systemen entsprechend den Vorgaben in einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibungen.
Die nachfolgenden Zahlungsbedingungen können angeboten werden.Für das Los 1:
Nach Auslieferung des Fahrgestelles an den Auftragnehmer von Los 2 erfolgt die Rechnungsstellung. Nach Überprüfung des gelieferten Produktes kann die Zahlung freigegeben werden.Für das Los 2:
Hier kann die jeweilige 1/3 – Regelung angewandt werden. Nach Unterschrift der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann 1/3 der Auftragssumme angezahlt werden.
Nach der gemeinsamen Konstruktionsbesprechung und Vorlage des durch den Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber genehmigten Gesprächsprotokolls kann wiederum 1/3 der Auftragssumme freigegeben werden. Für beide Anzahlungen ist die Absicherung durch eine Bankbürgschaft erforderlich. Die restliche Summe wird dann nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe des Fahrzeuges angewiesen.Für das Los 3:
Nach Unterschrift der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann 1/2 der Auftragssumme angezahlt werden. Für die Anzahlung ist die Absicherung durch eine Bankbürgschaft erforderlich. Die restliche Summe wird dann nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe der Ware an den Auftraggeber sowie Anlieferung beim Auftragnehmer von Los 2 angewiesen.Alternativ:
Soweit von diesen Teilzahlungen mit Absicherung durch Bankbürgschaften kein Gebrauch gemacht werden soll, erfolgt die komplette Zahlung zu Los 1 nach Auslieferung des Fahrgestelles, zu Los 3 nach Übergabe der mängelfreien feuerwehrtechnischen Beladung und zu Los 2 nach Übergabe des mängelfreien Fahrzeuges.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum D3026
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Los 1
— ggf. Anlage Maßnahmen zur Anpassung des Fahrgestells auf Wasserdurchfahrtstiefe;
— ggf. Anlage technische Ausführung Reifen mit Notlaufeigenschaften;
— Detaillierte Fahrzeugbeschreibung;
— Referenzen.
Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit des Anbieters zur Erfüllung der vorgenannten Leistungen sind Referenzen gleichwertiger Produkte, die in den letzten 2 Jahren geliefert wurden, vorzulegen. Dabei ist die Tauglichkeit des angebotenen Fahrgestelles für die Erstellung eines feuerwehrtechnischen Aufbaues entsprechend Los 2 (hier HLF 20) mit folgenden Angaben nachzuweisen:
Auftragsumfang (Typenbezeichnung), Auslieferungsszeitraum, Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer, bei dem Auskünfte eingeholt werden können (soweit seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten vorliegt)
— Nachweis Vertragswerkstatt im Umkreis von 35 km vom Standort der Feuerwehr Horstmar (Betriebszeiten, Reaktionszeiten im Reparaturfall)
Los 2
— ggf. Erläuterungen zu Anforderungen an die Anordnung von Anbauteilen oder sonstigen Anforderungen an den Fahrgestelllieferanten;
— genaue Beschreibung des Mannschaftsraumes;
— ggf. Beschreibung der alternativen technischen Lösungsmöglichkeit zur Zentralverriegelung der Mannschaftskabine mit direktem Anschluss an den Fahrerraum;
— ggf. Beschreibung alternativer Lagerungsmöglichkeiten zu Sitzkästen im Mannschaftsraum, falls diese nicht realisierbar sind;
— ggf. Erläuterung der Notbedienung der Feuerlöschkreiselpumpe, wenn pneumatisch oder elektrisch betätigte Ventile vorgesehen werden;
— ggf. Erläuterung zu anbietereigenen Schaltelementen zur Steuerung der Sondersignalanlage;
— ggf. Erläuterung einer technischen Alternative zum Astabweiser, falls die Fahrzeughöhe nicht eingehalten werden kann;
— Erläuterung der Leistungen zum Funktionserhalt der elektro-pneumatischen Schaltung der Feuerlöschkreiselpumpe bei Wärmeeinwirkung beim Überfahren von Flächenbränden;
— ggf. Erläuterung zu den Schallschutzmaßnahmen bei der Installation des Kompressors im Fahrer- oder Mannschaftsraum;
— Beleuchtungsstärkennachweis für das Ausleuchtungsfeld der Umfeldbeleuchtung;
— Energiebilanz nach E DIN 14502-2;
— Referenzen.
Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit des Anbieters sind Referenzen gleichwertiger Produkte in den letzten 2 Jahren mit folgenden Angaben erforderlich und beizufügen:
Auftragsumfang (Typenbezeichnung), Auslieferungsszeitraum und Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer, bei dem Auskünfte eingeholt werden können (soweit seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten vorliegt)
— Nachweis Servicetechniker vor Ort;
— Beschreibungen und Zeichnungen über den Aufbau sowie die Ausstattung des Fahrzeugs
Los 3
— Nachweis Servicetechniker vor Ort
Vertragsstrafen für die Überschreitung von Ausführungsfristen entsprechend § 11 VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragssumme werden vereinbart.
Der Auftragnehmer hat die in diesen Vergabeunterlagen angegebenen Ausführungsfristen einzuhalten. Bei Überschreitung der Ausführungsfristen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber eine von ihm nach § 315 BGB festzusetzende Vertragsstrafe verlangen, deren Angemessenheit gerichtlich überprüft werden kann. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für jede vollendete Woche der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Wertes der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung angemessen ist, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % der zu erbringenden Leistung. Bei beiden Werten handelt es sich um Nettowerte. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die §§ 339 bis 345 BGB.
Die Stadt Horstmar beabsichtigt, die Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges vom Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 27 zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
— Stadt HorstmarKirchplatz 1-3;
— 48612 Horstmar;
— Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29Z2V.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.