Stromlieferung 2021/2022/2023 aus erneuerbaren Energien für die Stadt Oelde.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ratsstiege 1
Ort: Oelde
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2021/2022/2023 aus erneuerbaren Energien für die Stadt Oelde.
— Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Oelde gemäß Leistungsverzeichnis.
— Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Sie muss mindestens zu 10 % in Neuanlagen und kann bis zu 90 % in Altanlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.
Gesamtmenge: ca. 3 349 879 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2023.
Teillos 2 Stadt Oelde (SLP)
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadt Oelde
— Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Oelde gemäß Leistungsverzeichnis.
— Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Sie muss mindestens zu 10 % in Neuanlagen und kann bis zu 90 % in Altanlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.
— Gesamtmenge: ca. 958 713 kWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt Oelde (SLP)
Ort: Ennigerloh
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-1691
Fax: +49 251 / 411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezirksregierung-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
— Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
— Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)