FE 02.0396/2016/FRB – Bestandsaudit bei Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung von Landstraßen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü - FE 02.0396/2016/FRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0396/2016/FRB – Bestandsaudit bei Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung von Landstraßen
FE 02.0396/2016/FRB – Bestandsaudit bei Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung von Landstraßen.
„Bestandsaudit bei Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung von Landstraßen“
Im Zuge von Maßnahmen zur baulichen Erhaltung des Straßenkörpers (Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen) wird der Straßenoberbau, ohne wesentliche Änderungen an der Linienführung und am Querschnitt der Straße, ganz oder teilweise erneuert. Auch wird das ursprüngliche Markierungsbild nach Durchführung der baulichen Erhaltungsmaßnahme in der Regel ohne Änderungen wieder hergestellt. Dies hat in der Praxis häufig zur Folge, dass im Zuge von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, vorhandene Sicherheitsdefizite der Straße zu beheben oder den Straßenentwurf aus netzplanerischer Sicht mittel- bis langfristig an derzeit gültige Regelwerke anzupassen (u. a. RAL).
Bei Um- und Ausbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen von Straßen hat sich das Sicherheitsaudit von Straßen als Verfahren etabliert. Das Sicherheitsaudit wird nach RSAS (FGSV 2019) bei Planungsmaßnahmen in verschiedenen Phasen, als auch anlassbezogen bei bestehenden Straßen angewendet, um vorhandene Sicherheitsdefizite zu identifizieren und anschließend beheben zu können. Das Sicherheitsaudit kommt nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen von baulichen Erhaltungsmaßnahmen (Instandsetzungs- und Erneuerung) jedoch nicht oder ggf. nur in Einzelfällen zur Anwendung. Unter Berücksichtigung des Anlasses „Durchführung von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der baulichen Erhaltung“ können mit den RSAS Streckenabschnitte geplanter Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen einem Bestandsaudit unterzogen werden und so vorhandene Sicherheitsdefizite der Straße frühzeitig identifiziert und im Rahmen anstehender Erhaltungsmaßnahmen behoben werden.
Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es die Anwendung eines Bestandsaudits im Zuge baulicher Erhaltungsmaßnahmen zu erproben. Damit soll erreicht werden, dass bereits auf der Ebene der baulichen Erhaltung alle Potentiale ausgeschöpft werden das vorhandene Straßennetz mittel- bis langfristig an neue Regelwerke für den Landstraßenentwurf anzupassen und die Verkehrssicherheit durch den effizienten Einsatz von Finanzmitteln zu verbessern.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen;
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit von Entwurfsplanungen in wissenschaftlichen Untersuchungen – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1),
2. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Sicherheitsaudits von Landstraßen in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2),
3. Erfahrungen bei der Anwendung deutscher Regelwerke für den Landstraßenentwurf (RAL oder deren Vorgängerrichtlinien) in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3),
4. Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung – Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.