Ingenieurleistungen Tagesbruch über Tiefbauen der Braunkohlengrube „Kraft III“ auf dem Flurstück 447/10 der Gemarkung Blumroda, Stadt Borna
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchgasse 11
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Tagesbruch über Tiefbauen der Braunkohlengrube „Kraft III“ auf dem Flurstück 447/10 der Gemarkung Blumroda, Stadt Borna
Freiberufliche Leistungen Planung Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruches auf Braunkohlentiefbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Recherche zur Klärung der bergbaulichen Situation; auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.
Stadt Borna
Freiberufliche Leistungen Planung Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruches auf Braunkohlentiefbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Recherche zur Klärung der bergbaulichen Situation; auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.
Angegebene Zeitspanne nur für Planung
Der beabsichtigte Auftrag fällt wegen Unterschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes nach der RL 2014/24 bzw. nach § 106 GWB nicht unter die RL 2014/24. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Deshalb ist auch kein Nachprüfungsverfahren möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Postanschrift: Kirchgasse 11
Ort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de