Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Löwenbrückener Str. 13/14
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 651 / 9491-5060
Fax: +49 651 / 9491-8005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
— Übernahme von Altpapier an vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlaganlagen;
— Durchführung derTransport- und Verwertungslogistik;
— Verwertung des Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/Störstoffe).
Übernahme und Verwertung von Altpapier im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier
Mertesdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 19 000 Mg/a Altpapier inkl. von ca. 1 000 Mg/a gewerblichen PPK-Mengen.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Die Erklärung zur Verlängerungsoption muss dem Auftragnehmer zu ihrer Wirksamkeit spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende schriftlich zugehen.
Übernahme und Verwertung von Altpapier im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Sehlem
Übernahme und Verwertung von ca. 9 000 Mg/a Altpapier.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Die Erklärung zur Verlängerungsoption muss dem Auftragnehmer zu ihrer Wirksamkeit spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende schriftlich zugehen.
Übernahme und Verwertung von Altpapier im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bitburg
Übernahme und Verwertung von ca. 7 000 Mg/a Altpapier.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Die Erklärung zur Verlängerungsoption muss dem Auftragnehmer zu ihrer Wirksamkeit spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende schriftlich zugehen.
Übernahme und Verwertung von Altpapier im Landkreis Vulkaneifel
Walsdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 4 500 Mg/a Altpapier.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Die Erklärung zur Verlängerungsoption muss dem Auftragnehmer zu ihrer Wirksamkeit spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende schriftlich zugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweist, vom Bieter ergänzend zufordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen;
— Die Vorlage einer Bankerklärung, in welcher die Stellung einer entsprechenden Bürgschaft für den Auftragsfallzugesagt wird, ist im Angebot zunächst nicht notwendig. Die ausschreibende Stelle behält sich jedoch vor, im Rahmen der Angebotswertung eine entsprechende Bankerklärung nachzufordern.
— Beschreibung der vorgesehenen Übernahme- und Logistikleistungen (z. B. Übernahme, Sortierung, Nachtransport) sowie der Verwertungswege des Altpapiers;
— Beschreibung der vorgesehenen Transportfahrzeuge und ggf. -container;
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von mind. 5 000 Mg Altpapier pro Jahr..
Die Referenzleistung(en) muss/müssen für mind. 24 Monate im Zeitraum seit dem 1.1.2017 erbracht worden sein und sind durch eine Auflistung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeber mit jeweiliger Angabe der Beauftragungszeiträume und der entsorgten Mengen nachzuweisen. Mindestens eine Referenzleistung muss über mindestens 12 zusammenhängende Monate im maßgeblichen Zeitraum erbracht worden sein. Im Übrigen gilt die Summe der Referenzleistungen; auch überschneidende Zeiträume werden berücksichtigt.
Gilt nur für Los 3:
— Nachweis der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der angebotenen Umschlaganlage;
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die angebotenen Umschlaganlage. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz;
— Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände für den Bieter und die Nachunternehmer, deren Kapazitäten der Bieter zum Nachweis seiner Eignung in Anspruch nimmt;
— Nachweis der EfBV-Zertifizierung des Auftragnehmers und der durch ihn vorgesehenen Nachunternehmer;
— Für Nachunternehmer, die Transportleistungen erbringen: Anzeige nach § 53 KrWG oder bestehende Transportgenehmigung oder Erlaubnis nach § 54 KrWG;
— Eine Urkalkulation ist je angebotenem Los als passwortgeschützte pdf-Datei mit dem Angebot auf die Vergabeplattform hochzuladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es sind keine anwesenden Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.