EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen vertreten durch die Stadt Mechernich Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_Entsorgung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bergstraße 1
Ort: Mechernich
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53894
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mechernich.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen vertreten durch die Stadt Mechernich
Ausgeschrieben werden Entsorgungsdienstleistungen in den nachfolgend benannten Städten und Gemeinden (alle im Kreis Euskirchen gelegen): Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und Zülpich.
Die Gesamtleistung wird in 5 (gemeindeübergreifenden Fach-)Losen vergeben.
— Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll und Bioabfall;
— Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier;
— Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. Altholz) und Elektro-Großgeräten sowie Grüngut;
— Los 4: Mobile Schadstoffsammlung;
— Los 5: Verwertung von Altpapier (PPK).
Sammlung und Transport von Restmüll und Bioabfall
— Behältergestützte Sammlung von Restmüll und Bioabfall in den beteiligten Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen (z. T. unter Einsatz eines elektronischen Systems zur Behälteridentifikation; inkl. Abfuhr von Abfallsäcken);
— Transport der erfassten Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle;
— Teilweise Gestellung von Behältern und Abfallsäcken;
— Behälterbestandspflege und Behälteränderungsdienst.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Vgl. Ziffer II.2.7)
Sammlung und Transport von Altpapier
— Behältergestützte Sammlung von Altpapier in den beteiligten Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen, zusätzlich Bündelsammlung von Altpapier in Teilgebieten;
— Gestellung von Containern und Sammelfahrzeugen (inkl. Fahrer) zur Unterstützung von Altpapier-Vereinssammlungen in Teilgebieten;
— Transport des erfassten Altpapiers zur vom Bieter vorgesehenen Umschlagstelle und Umschlag des Altpapiers an den Auftragnehmer der Verwertungsleistung (Los 5) sowie ggf. an die Systembetreiber gemäß VerpackG;
— Teilweise Gestellung von Behältern;
— Behälterbestandspflege und Behälteränderungsdienst;
— Optional: Führen der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Vgl. Ziffer II.2.4) und Ziffer II.2.7).
Sammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. Altholz) und Elektro-Großgeräten sowie Grüngut
— Sammlung von Sperrmüll (inkl. Altholz) und Elektro-Großgeräten auf Abruf in den beteiligten Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen (inkl. Abwicklung des Anmeldesystems);
— Sammlung von Grüngut zu festen Terminen mit und ohne vorherige Anmeldung in Teilgebieten (inkl. Abwicklung des Anmeldesystems);
— Sammlung von Weihnachtsbäumen zu festen Terminen ohne vorherige Anmeldung in Teilgebieten (z. T. optional);
— Gestellung von Containern zur Erfassung von Grüngut an Grüngutsammelstellen in Teilgebieten;
— Transport der erfassten Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Vgl. Ziffer II.2.4) und Ziffer II.2.7).
Mobile Schadstoffsammlung
— Mobile Sammlung von Schadstoffen (inkl. Elektrokleingeräten, Tintenpatronen und Tonerkartuschen) an vom Auftraggeber vorgegebenen Sammelplätzen in den beteiligten Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen;
— Transport der Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Vgl. Ziffer II.2.7).
Verwertung von Altpapier (PPK)
— Übernahme des von den beteiligten Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen bzw. von deren beauftragten Dritten gesammelten Altpapiers an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestelle („kommunale“ Mengen und ggf. Verkaufsverpackungen aus PPK);
— Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Transport- und Verwertungslogistik, Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe).
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Zusätzlich in den Losen 1, 2 und 5:
— Bankerklärung auf gesondere Anforderung.
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Zusätzlich in den Losen 1, 2 und 5:
— Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
Lose 1 und 2: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen aus Haushalten (Hausmüll oder Biomüll oder PPK). Zusätzlich in Los 2: Nutzungsnachweis für den Standort der vorgesehenen Umschlagstelle für Altpapier.
Los 3: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Abfällen aus Haushalten (Sperrmüll oder Altholz oder Elektro-Großgeräte). Alternativ ist auch eine Referenz gemäß Los 1/Los 2 zulässig.
Los 4: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Schadstoffsammlung.
Los 5: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von Altpapier.
Lose 1 und 2: Der Bieter hat die Referenz/-en (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er Leistungen der behältergestützten Sammlung von Abfällen aus Haushalten (Hausmüll oder Biomüll oder PPK) in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 30 000 Einwohnern erbracht hat. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre (24 Kalendermonate) in den Jahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit jeweiliger Angabe der Beauftragungszeiträume und der Einwohnerzahlen, vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). In mindestens einem Abfuhrgebiet (Gemeinde, Stadt oder Landkreis) muss die Sammlung unter Einsatz eines Identsystems erfolgt sein (gilt nur für Los 1). Hinweis: Die Referenzanforderung gilt auch bei Abgabe eines Angebots für beide Lose.
Zusätzlich in Los 2: Nutzungsnachweis für den Standort der vorgesehenen Umschlagstelle für Altpapier gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber des angebotenen Standortes ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3: Der Bieter hat die Referenz/-en (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er die Sammlung von Abfällen aus Haushalten (Sperrmüll oder Altholz oder Elektro-Großgeräte) in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 30 000 Einwohnern erbracht hat. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre (24 Kalendermonate) in den Jahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit jeweiliger Angabe der Beauftragungszeiträume und der Einwohnerzahlen, vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ ist auch eine Referenz gemäß Los 1/Los 2 zulässig.
Los 4: Der Bieter hat die Referenz/-en (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er in mindestens einem Gemeindegebiet die mobile Schadstoffsammlung durchgeführt hat. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit jeweiliger Angabe der Beauftragungszeiträume, vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 5: Der Bieter hat die Referenz/-en (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er die Verwertung/Vermarktung von mind. 3 000 Mg/a Altpapier durchgeführt hat. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit jeweiliger Angabe der Beauftragungszeiträume und der Mengen, vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Wirtschaftsregion Aachen“.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
2) Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang der Vergabeplattform erteilt.
3) Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYEYFN8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.