Bewirtschaftung der Medizintechnik der Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: X-WKK-2020-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Esmarchstr. 50
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westkuestenklinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der Medizintechnik der Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH
Auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb sollen sämtliche für den ordnungsgemäßen, sicheren und rechtskonformen Betrieb der medizintechnische Geräte und Anlagen der WKK erforderlichen technischen, administrativen und logistischen Dienstleistungen durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Dies betrifft die Inbetriebnahme, die erforderlichen Einweisungen, die Prüfung, Wartung und Instandsetzung (Reparatur) medizintechnischer Geräte einschließlich der Servicedokumentation und die Beratung bei erforderlichen Neu- und Ersatzbeschaffungen.
Die medizintechnische Ausstattung zur ambulanten und stationären Versorgung der WKK entspricht einem Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit Zentraler Notaufnahme. Der zu betreuende medizintechnische Gerätepart umfasst ca. 6 000 Geräte.
Westküstenklinikum Heide
Esmarchstraße 50
25746 Heide
Westküstenklinik Brunsbütel
Dellbrückstraße 2
25541 Brunsbüttel
Auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb sollen sämtliche für den ordnungsgemäßen, sicheren und rechtskonformen Betrieb der medizintechnische Geräte und Anlagen der WKK erforderlichen technischen, administrativen und logistischen Dienstleistungen durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Dies betrifft die Inbetriebnahme, die erforderlichen Einweisungen, die Prüfung, Wartung und Instandsetzung (Reparatur) medizintechnischer Geräte einschließlich der Servicedokumentation und die Beratung bei erforderlichen Neu- und Ersatzbeschaffungen.
Die medizintechnische Ausstattung zur ambulanten und stationären Versorgung der WKK entspricht einem Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit Zentraler Notaufnahme. Der zu betreuende medizintechnische Gerätepart umfasst ca. 6 000 Geräte.
Optionale Vertragsverlängerung um 1 Jahre (siehe Vertrag Ziff. 6.1)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: die Auswahl erfolgt auf Grundlage der unter Ziff. III.1.2. (2) b) und III.1.3. (2) b) bis e) mitgeteilten Informationen sowie den Angaben in den Bewerbungsunterlagen. Die Bewertung der Angaben ist dort erläutert.
Optionale Vertragsverlängerung um 24 Monate (siehe Vertrag Ziff. 6.1).
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Verhandlungen vorgeschlagene und/oder identifizierte Veränderungen sowie ergebnisverbessernde Effekte durch Modifikation bzw. Überarbeitung des Leistungsvertrages zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Aktueller Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist) beizubringen.
1. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems geführt werden. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
2. Geforderte Mindeststandards:
a) Nachweise gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. einer Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen für seine Leistungen in den WKK (ausgewiesener Objektbezug) im Auftragsfalle zu erbringen:
— Haftpflichtdeckungssumme Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Haftpflichtdeckungssumme für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens sein.
b) Angaben gemäß §§ 45 Abs. 1 Nr.1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Umsatz für die mit der Ausschreibung geforderten Leistungen vergleichbaren Leistungen im Bereich Bewirtschaftung und Instandhaltung von Medizintechnik in den letzten 3 Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 zu machen. Gefordert wird ein Mindestumsatz für das Unternehmen von 5 000 000 EUR je Geschäftsjahr, wovon [Betrag gelöscht] EUR im Geschäftsfeld Medizintechnikservice liegen müssen. Dabei ist jeweils der Fremdleistungsanteil im Geschäftsfeld Medizintechnikservice anzugeben.
Hierfür ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formblatt zur Darstellung der Unternehmensstruktur zu verwenden.
Der Umsatz im Geschäftsfeld Medizintechnikbewirtschaftung/Medizintechnikservice wird wie folgt bewertet: 5 Mio. EUR mit 10 Punkten, für weitere 5 Mio. EUR jeweils 1 Punkt bis max. 100 Mio. EUR
Bewerber und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Die geforderten Mindestumsätze gelten für die Gesamtheit einer Bewerbergemeinschaft.
Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für den Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betroffenen Nachweise der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die Bewerber, die in die engere Wahl zur Auftragserteilung kommen und den Einsatz von Nachunternehmern.
Vorsehen, vor Abschluss des Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich auf dem hierfür beigefügten Formblatt VHB Bund 233 zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
c) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV. Für diese Angaben ist das beiliegende Formblatt zu verwenden.
1. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems geführt werden. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
2. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise vorzulegen:
a) Als Grundlage für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber im Teilnahmeantrag ein sich aktuell bei ihm im Einsatz befindliches Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN I ISO 13485:2016-08 unter Angabe des letzten Audittermins nachzuweisen. Sofern weitere Qualitätszertifikate oder Gütezeichen vorliegen, können diese ergänzend eingereicht werden.
c) Vom Bewerber hat im Teilnahmeantrag seine Unternehmensstruktur darzustellen und den Geschäftsbereich/das Geschäftsfeld Medizintechnikservice auszuweisen. Daraus muss der Anteil der durch eigene Mitarbeiter erbrachten technischen Serviceleistungen, insbesondere der technischen Serviceleistungen gesamt und für Medizingeräte Dritter deutlich hervorgehen (Eigenleistungsquote).
Anzugeben ist die Stellung des Leiters des Geschäftsbereichs/Geschäftsfeldes Medizintechnikservice im Unternehmen (Geschäftsführer, Prokurist, sonstige Vollmachten, Personalverantwortung, Zahl der Mitarbeiter, etc.). Für diese Darstellung ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
c) Der Bewerber hat die Dauer des Bestehens des Geschäftsfeldes Medizintechnikservice und die Zahl der Kunden im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 nachzuweisen. Hierfür ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügt Formblatt zu verwenden.
— Die Dauer des Bestehens des Geschäftsfeldes Medizintechnikservice wird wie folgt bewertet: mindestens 5 Jahre 10 Punkte, für jedes weiter Geschäftsjahr bis max. 30 Geschäftsjahre jeweils einen weiteren Punkt
— Die Zahl der Kunden im Durchschnitt der letzten 3 Jahre wird wie folgt bewertet:
15 Kunden pro Jahr (10 Punkte) sowie für jeweils 3 weitere Kunden bis maximal 30 Kunden 1 weiteren Punkt.
d) Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine aktuelle Referenz aus den letzten 3 Jahren einzureichen. Hierfür ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden. Aus den Referenzen muss zwingend ersichtlich sein:
— eine vergleichbare Größe und Struktur der betreuten Krankenhäuser (Versorgungsgrad Schwerpunkt oder Maximalversorgung);
— mindestens 600 Akut-Betten, davon 40 Betten Intensivmedizin/Intermediate Care, mindestens 10 OP-Säle) und
— eine vergleichbare Größe des Geräteparks (mindestens 6 000 Geräte);
— ein vergleichbarer Vertragsinhalt (administrative und technische Dienstleistungen);
— ein Mindest-Umsatzvolumen von [Betrag gelöscht] EUR je Referenzprojekt;
— die Anschrift und die Ansprechpartner der Auftraggeber nebst Telefonnummer und E-Mail-Adresse und
— der Leistungszeitraum; sofern die angegebene Referenz noch nicht abgeschlossen ist und die Leistung auch weiterhin erbracht wird, muss die Leistung seit bereits 6 Monaten (Stichtag: Datum der Bekanntmachung diese Vergabeverfahrens) erbracht worden sein.
Die Referenzen für vergleichbare der medizintechnischen Serviceleistungen werden wie folgt bewertet: für die erste (Mindest-)Referenz 5 Punkte, für jede weitere Referenz mit Erfüllung der vorstehenden Anforderungen (bis maximal 5 Referenzen) 3 Punkte.
g) Der Bewerber hat mit seinem Angebot Angaben zur Qualifikationsstruktur seiner Mitarbeiter oder der Mitarbeiter der Bietergemeinschaft zu machen, die eine Berufserfahrung im Medizintechnikservice von mindestens 3 Jahren haben und seit mehr als 6 Monaten Mitarbeiter des Bewerbers/der Bietergemeinschaft sind. Dies betrifft
— mindestens 3 Mitarbeiter mit Erfahrung als Leiter vergleichbarer Serviceprojekte (Projektleiter/Projektleiterin) mit Angabe der Namen (ggf. anonymisiert), der verantwortlich geleiteten Projekte, der Auftraggeber, der Ansprechpartners beim Kunden (möglichst nebst Angaben zur Erreichbarkeit mittels Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und des jeweils verantworteten Umsatzvolumens;
— mindestens 30 Mitarbeiter im medizintechnischen Service gesamt;
— davon mindestens 10 Mitarbeiter, die autorisiert sind, weisungsfrei sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen gemäß §§ 11 und 14 MPBetreibV durchzuführen.
Für diese Angaben ist das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Die Darstellung des Qualifikationsprofils der Mitarbeiter wird wie folgt bewertet:
— für mindestens 3 Mitarbeiter mit Projektleitererfahrung 10 Basispunkte, bis maximal 10 Projektleiter jeweils einen weiteren Punkt;
— für mindestens 30 Mitarbeiter im technischen Service 10 Basispunkte, für jeweils 10 weitere bis maximal 200 Mitarbeiter einen weiteren Punkt;
— für jeweils 10 Mitarbeiter, die autorisiert und weisungsfrei sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen gem. §§ 11 und 14 MPBetreibV durchführen können, jeweils 10 Basispunkte sowie einen weiteren Punkt für jeweils weitere 10 Mitarbeiter bis maximal 100 derartige Mitarbeiter.
f) Bewerber sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Angebot zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für den Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und darin die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit ihrem Angebot einreichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die Bewerber, die in die engere Wahl zur Auftragsvergabe kommen und den Einsatz von Nachunternehmer vorsehen, vor Abschluss des Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die nachstehenden Nachweise vorzulegen.
Für die Ausführung des Auftrags gelten die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Einzelheiten zum Vergabeverfahren ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
3. Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen müssen vom Vergabemarktplatz https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/ ab dem 27.6.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/
4. Fragen zur Ausschreibung und Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungs-/Angebotsfrist (vgl. IV.2.2 und IV.2.7. ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/ zu stellen. Wir bitten um Registrierung auf der Plattform damit eine uneingeschränkte Kommunikation stattfinden kann. Unternehmen die sich nicht registrieren sind verpflichtet sich über Änderungen der Vergabeunterlagen selbst zu informieren.
5. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderungen von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV und unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes vor. Die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise sind in diesem Fall binnen einer angemessenen Nachfrist ab Aufforderung beim Auftraggeber nachzureichen.
6. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/) zu stellen.
7. Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
8. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabe-vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bewerber/Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
9. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bewerbers/Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
10. it dem Angebot – für den Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb – hat der Bieter die landesrechtlichen Anforderungen aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) zu akzeptieren, Insbesondere hat jeder Bieter die etwaigen Besonderen Vertragsbedingungen als Vertragsbestandteil im Falle der Zuschlagserteilung anzunehmen und die entsprechend den landesrechtlichen Anforderungen geschuldeten Eigenerklärungen als Bedingungen für die Ausführung der Leistung (siehe u.a. VGSH § 4) abzugeben.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
11. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Geplante Höchstzahl: 3.
Abwicklung des Verfahrens in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweise zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote: ja
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterien nach II.1.2. und III.1.3. die vorliegend zwingend („muss“, „hat“, „ist“, „mindestens“ etc.) sind, sind als Mindestanforderungen der Bekanntmachung zu verstehen. Erfüllt ein Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag diese Anforderungen nicht, wird er zwingend aus dem Teilnahmewettbewerb als ungeeignet ausgeschlossen. Sie dienen der Bejahung der besonderen Eignung (Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit). Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Teilnehmer ist in dieser Bekanntmachung und in den Bewerbungsbedingungen beschrieben.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1. genannte Kontaktstelle gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.