BAII.2a/c — VE 213-02 — Lieferung und Inbetriebsetzung GUW Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2020-007-AR
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Teslastraße 2
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
BAII.2a/c — VE 213-02 — Lieferung und Inbetriebsetzung GUW
213-02: Lieferung und Inbetriebsetzung GUW.
Technisches Zentrum Heiterblick
Teslastraße 2
04347 Leipzig
Inhalt der Berschaffung ist die Lieferung und Inbetriebsetzung der Technischen Ausrüstung (TA) für das in die Energiezentrale integrierte Gleichrichterunterwerk Heiterblick, die Abstellhalle und Aussenanlage des Technischen Zentrums Heiterblick. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang:
— Herstellung von ca. 1 700 m Außenverkabelung,
— Lieferung und Inbetriebnahme 1 Kabelverteilerschrank,
— Lieferung und Inbetriebnahme von 2 Stück Gleichrichtertransformatoren,
— Lieferung und Inbetriebnahme Gleichspannungschaltanlage (3 Streckenfelder),
— Lieferung und Inbetriebnahme Fernwirk-/Steuerungstechnik.
Die Montage der Anlagen erfolgt als Beistellung durch den AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BAII.2a/c — VE 213-02 — Lieferung und Inbetriebsetzung GUW
Postanschrift: Marzahner Str. 34
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.