Sammlung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) des Landkreises Kusel Referenznummer der Bekanntmachung: 11459/08/2020

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Trierer Str. 49-51
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.landkreis-kusel.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/[removed]D0-8630-A133CAF234EE
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/[removed]D0-8630-A133CAF234EE
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) des Landkreises Kusel

Referenznummer der Bekanntmachung: 11459/08/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber vergibt die Aufträge zur Sammlung und Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises Kusel. Bestandteile der Ausschreibung sind sowohl die Sammlung, Beförderung und Umladung des in Wertstoffsäcken gesammelten Altpapiers (PPK) (Los 1) als auch die Übernahme und der Transport des Altpapiers (PPK) an eine zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK) (Los 2). Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung, Beförderung und Umladung von Altpapier

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1. Für Los 1 (Sammlung, Beförderung und Umladung von Altpapier) bestehen 2 unterschiedliche Varianten für die Umladung des Altpapiers:

— Variante 1: Umladung des Altpapiers (PPK) an der Abfallumladestation des Auftraggebers: Abfallumladestation auf der Kreismülldeponie Schneeweiderhof des Landkreises Kusel 67754 Eßweiler;

— Variante 2: Umladung des Altpapiers (PPK) an einer Umladeanlage des Auftragnehmers.

Die Bieter für Los 1 haben im Preisblatt (Anlage G) anzugeben, welche Variante sie nutzen werden. Der Auftraggeber wird auf das für ihn wirtschaftlichste Angebot zuschlagen. Die Leistungen des Loses 1 beinhalten die flächendeckende Sammlung und die Beförderung des im Landkreis Kusel anfallenden Altpapiers (PPK) inkl. Systembetreibermengen sowie das Nachweiswesen gegenüber den Dualen Systemen, ggf. die Bereitstellung einer Umladeanlage (Variante 2), ggf. die Zwischenlagerung des gesammelten Altpapiers (Variante 2) und ggf. die Umladung des Altpapiers (gesammeltes Altpapier inkl. der lizenzierten Verkaufsverpackungen) auf Fahrzeuge des Verwertungsunternehmens bzw. die Fahrzeuge der dualen Systeme, soweit diese die Herausgabe der lizenzierten Mengen verlangen (Variante 2). Die Leistungen der Sammlung und Beförderung sind gemeinsam Gegenstand des Loses 1. Die Sammlung umfasst alle Leistungen, die ein Sammelfahrzeug ausführt, um das Altpapier aus den Säcken aufzunehmen. Eingeschlossen sind somit das Aufnehmen sowie die erforderlichen Sichtkontrollen und die weiteren geforderten Leistungen sowie die Zwischenfahrten von Bereitstellplatz zu Bereitstellplatz. Gleiches gilt für die Aufnahme von Beistellungen zu den Säcken. Die Beförderung umfasst die Leistung der Raumüberwindung nach Abschluss einer Sammeltour bis zur Entladung des Sammelfahrzeugs an einer vom Auftragnehmer zu stellenden Umladeanlage. Eingeschlossen in die Beförderung ist jeweils die Leerfahrt zurück zur Fortsetzung der Sammlung. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber ist berechtigt, 2 Mal die Laufzeit des Vertrages, um ein weiteres Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die jeweilige Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2022/30.6.2023 ausgeübt werden, für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2023 / 31.12.2024.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei den Angaben zum Abfallaufkommen um Mengen handelt, welche insbesondere saisonalen Schwankungen oder Abweichungen aus anderen Gründen unterliegen bzw. unterliegen können.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme, Transport und Verwertung des PPK

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich für die Übernahme, den Transport und die Verwertung der in Los 1 gesammelten Altpapiermengen verantwortlich. Für Verkaufsverpackungen gilt dies jedoch nur, soweit die Systembetreiber nicht die Herausgabe der auf sie entfallenden PPK-Anteile verlangen. Das Altpapier wird in Altpapierwertstoffsäcken aus Kunststoff gesammelt, zwischengelagert und umgeladen. Auch lose Beistellungen werden bei der Sammlung erfasst. Das Altpapier wird durch den Auftragnehmer von Los 1 (Sammelunternehmen) auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers umgeladen. Die Übernahme erfolgt an einer vom Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bestimmten Umladeanlage des Sammelunternehmens. Der Auftragnehmer für Los 2 hat die Leistungen des Nachweiswesens gegenüber den Dualen Systemen zu übernehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022, wenn weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer dieser automatischen Verlängerung bis spätestens zum 30.6.2021 widersprechen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei den Angaben zum Abfallaufkommen um Mengen handelt, welche insbesondere saisonalen Schwankungen oder Abweichungen aus anderen Gründen unterliegen bzw. unterliegen können.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat Eigenerklärungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Anlage A der Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot zu erklären/zu bestätigen:

— dass sein Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert. Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, sich die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachweisen zu lassen.

Der Bieter hat mit dem Angebot Belege über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:

— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testate eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:

— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (je Los), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Details siehe Vergabeunterlagen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat Eigenerklärungen auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:

— dass sein Unternehmen (nur für Los 1) über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen.

— dass sein Unternehmen (nur für Los 2) über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist oder über den Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems (DIN ISO 9001 ff.) verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen.

Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:

— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:

— Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

— Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.

— Je Los: Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt und Beschreibung der technischen Ausrüstung (z. B. Fahrzeugtyp, Anzahl der Fahrzeuge, Besatzung je Fahrzeugtyp, durchschnittliche Zuladung in Mg je Fahrzeugtyp, Fahrzeugeinsatztage pro Jahr je Fahrzeugtyp, tägliche Einsatzzeit in Std. je Fahrzeugtyp, Beschreibung der Umladeanlage inkl. durchschnittlicher Kapazität, Beschreibung der Verwertungsanlage inkl. durchschnittlicher Kapazität. Details siehe Vergabeunterlagen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Ausschluss von Angeboten gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.1;

— Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.2;

— Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.3;

— Bietergemeinschaften gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.4;

— Unterauftragnehmer und Eignungsleihe gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.5;

— Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit gem. Vergabeunteralgen Ziffer 3.1.6;

— Einreichung der Urkalkulation gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.7;

— Vergabe- und Tariftreuegesetz gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.8;

— Sonstige besondere Bedingungen gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.9.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/07/2020
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es gilt § 55 Absatz 2 VGV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist und ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu stellen, damit die Vergabestelle die Anfragen innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen sind nicht „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Auskünfte, Antworten und Bieterinformationen werden allen Bietern ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet! Die Bieter haben sich regelmäßig darüber zu informieren, ob auf der o. g. Plattform Bieterinformationen für alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen ergänzen oder modifizieren, eingestellt wurden. Lassen sich die Bieter registrieren, werden sie automatisch über neu eingestellte Anschreiben an alle Bewerber informiert. Die den Bietern elektronisch übermittelten Antworten bzw. Informationen werden Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten. Das Angebot ist auf der Anlage A zwingend zu unterschreiben. Angebote, die nicht unterschrieben sind, werden ausgeschlossen. Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall einer rechtmäßigen Aufhebung der Ausschreibung. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (§ 122 Abs. 3 GWB) oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) (§ 50 VgV) erbracht werden. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis oder durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die in diesen Vergabeunterlagen genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten (siehe Ziffer 4.5). Es gilt deutsches Recht. Ergänzend zu den Regelungen der Vergabeunterlagen gelten die Vorschriften der VOL/B in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020

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