Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des AZV Wipper-Schlenze Referenznummer der Bekanntmachung: 03/06/2020

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Sanderslebener Straße 40
Ort: Hettstedt
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.azv-wipper-schlenze.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-172e65b2c8f-782b9793f7ea25ca
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des AZV Wipper-Schlenze

Referenznummer der Bekanntmachung: 03/06/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des AZV Wipper-Schlenze.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Hauptort der Ausführung:

AZV Wipper-Schlenze

Sanderslebener Straße 40

06333 Hettstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zum Umfang der zu betreibenden Anlagen der Abwasserentsorgung gehören sämtliche Bauwerke und maschinellen sowie elektrotechnischen Einrichtungen, die für die Abwasserableitung, -behandlung, Schlammbehandlung sowie für die Abwasser-, Schlamm- und Reststoffentsorgung erforderlich sind. Der Betriebsführer stellt den nachhaltigen Erhalt der Anlagen sowie deren Wartung und Pflege sicher.

Zum Umfang der Anlagen der Abwassersammlung, -ableitung und -behandlung gehören:

— Kanäle (Mischwasser und Schmutzwasserkanäle) und Gräben;

— Druckrohrleitungen mit Be- und Entlüftungs- sowie Schieberschächten;

— Hauptpumpwerke einschließlich der dazu notwendigen Druckrohrleitungen und der Druckentwässerungssysteme;

— Grundstücksanschlüsse (Leitungen vom Kanal bis zur Grundstücksgrenze bzw. sofern vorhanden, zum Hausanschlussschacht);

— Sonderbauwerke, wie z. B. Düker und Auslaufbauwerke;

— und maschinelle sowie elektrotechnische Einrichtungen, die dem Abwassertransport dienen.

Zum Umfang der Anlagen der Abwasserbehandlung gehören:

— Kläranlage Hettstedt;

— Kläranlage Freist;

— Kläranlage Vatterode;

— Kläranlage Klostermansfeld;

— Kläranlage Biesenrode;

— und Kläranlage Ritzgerode.

Der Betriebsführer übernimmt alle Leistungen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen erforderlich sind und im Detail in der Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben sind. Dies sind insbesondere die folgenden Leistungen:

— Informationspflicht;

— Anlagenüberwachung;

— Anlagensteuerung;

— Anlagenerhaltung und -instandhaltung;

— Betrieb der Anlagen;

— Technische Datenverwaltung;

— Örtliche Präsenz/Störungsbereitschaft/Havarie;

— Kaufmännische Betriebsführungsaufgaben/technische Verwaltung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2021
Ende: 31/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre (bis 31.1.2031)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.5 Zuschlagskriterien

Wertung der Angebote:

1. Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschluss-/Mindestanforderungen

2. Prüfung anhand der Wertungskriterien (Zuschlagskriterien)

a) Angebotspreis

Das sich aus dem Angebotspreis ergebende Betriebsführungsentgelt geht in die wirtschaftliche Wertung mit einem Gewichtungsfaktor von 700 ein. Das Betriebsführungsentgelt (netto) setzt sich aus den angebotenen Entgelten (vgl. § 32 Abs.3 Betriebsführungsvertrag) zusammen. Für die Ermittlung des Betriebsführungsentgeltes zur Wertung werden für die Leistungsentgelte die IST-Mengen aus dem Jahr 2019 angesetzt. (vgl. Abschnitt 5.2 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien und Preisblatt)

Das Betriebsführungsentgelt (netto) kann gemäß § 33 Abs. 2 und 3 Betriebsführungsvertrag nach 3 Jahren Vertragslaufzeit erstmalig angepasst werden. Die Faktoren in den dafür heranzuziehenden Preisgleitklauseln sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben (zur Ermittlung vgl. § 33 Abs. 3 Betriebsführungsvertrag und Preisblatt) und auf eine Stelle nach dem Komma anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die Faktoren je anzuwendender Formel in Summe 1,0 ergeben. Dabei steht der Faktor a für den jeweils fixen, unveränderlichen Teil und die Faktoren b, c und d für die jeweils variablen, durch Indizes beeinflussten, Anteile der Preisgleitung.

Das Betriebsführungsentgelt (netto) zur Wertung [€/a] wird wie folgt ermittelt:

1. Die ersten 3 Jahre der Vertragslaufzeit werden fix mit den angebotenen Entgelten angesetzt (vgl. § 33 Abs. 2 Betriebsführungsvertrag)

2. Die vom Bieter angebotenen Entgelte und Faktoren der Preisgleitklauseln werden in die jeweils anzuwendende Preisgleitklausel eingesetzt.

3. Die Indizes „Neu" werden mit dem Jahresdurchschnitt von 2019 angesetzt, die Indizes „0" mit dem Durchschnitt der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (zur Definition der Indizes vgl. § 33 Abs. 3 Betriebsführungsvertrag) und in die entsprechenden Preisgleitklauseln eingesetzt.

4. Die Entgelte für die Jahre 4 bis 10 der Vertragslaufzeit werden dynamisch anhand der Preisgleitklauseln gemäß den vorstehenden Erläuterungen berechnet. Es wird für die Wertungspreisermittlung nur eine Preisanpassung vorgenommen.

5. Die Wertungspreise Gesamt für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren ergeben sich aus den Wertungspreisen für 3 Jahre ohne Preisgleitung und den Wertungspreisen für 7 Jahre mit einer in Jahr 4 durchgeführten Preisgleitung. Alle Wertungspreise Gesamt werden addiert und bilden die Wertungssumme, welche in die Angebotswertung (Preis) eingeht.

Das niedrigste angebotene Betriebsführungsentgelt zur Wertung (netto) erhält die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Die Angebote mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises und teurer erhalten 0 Punkte. Die Punktzahl für dazwischen liegende Betriebsführungsentgelte zur Wertung wird entsprechend durch Interpolation ermittelt, auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet und mit dem Gewichtungsfaktor 700 multipliziert.

b) Personal des Bieters

Die Bieter haben mit dem Angebot Angaben zu Qualifikation und Berufserfahrung des an den technischen Anlagen des Auftraggebers eingesetzten Personals zu machen, welche mit einem Gewichtungsfaktor von 75 in die wirtschaftliche Wertung eingehen. (vgl. Abschnitt 5.3 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien)

Bewertung:

— 100 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 5 Jahren = 5 Punkte;

— Mindestens 80 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 4 Jahren = 4 Punkte;

— Mindestens 60 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 3 Jahren = 3 Punkte;

— Mindestens 40 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 2 Jahren = 2 Punkte;

— Mindestens 20 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von einem Jahr = 1 Punkt.

Wertungsbeispiel:

Alle an den Anlagen des Auftraggebers eingesetzte Mitarbeiter verfügen über den geforderten Abschluss. 60 % der Mitarbeiter haben eine Berufserfahrung von 5 Jahren und 40 % haben eine Berufserfahrung von 4 Jahren.

Der Bieter erhält 4 Punkte. Für eine Wertung mit 5 Punkten fehlt die Erfüllung der 2. Bedingung, dass alle Mitarbeiter mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben. Für die Wertung mit 4 Punkten erfüllt der Bieter beide Bedingungen.

Die erreichte Punktezahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 75 multipliziert.

c) Konzepte des Bieters

Der Bieter hat zu dem Angebot gesondert 3 Konzepte (Personalkonzept, Störfall- und Havariekonzept und Konzept zur Klärschlammentsorgung und P-Recycling) beizulegen, welche jedes für sich mit einem Gewichtungsfaktor von 75 und in Summe mit einem Gewichtungsfaktor von 225 in die wirtschaftliche Wertung eingehen. (vgl. Abschnitt 5.3 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien)

Für die qualitativen Zuschlagskriterien gilt, dass diese mit maximal 5 und minimal 1 Punkt bewertet werden. Die Höchstpunktzahl repräsentiert hierbei die maximale Erfüllung des Zuschlagkriteriums. Ein Punkt repräsentiert grundsätzlich eine Erfüllung im noch ausreichenden Maß.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;

— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen oder alternativ: Einheitliche Europäische Erklärung;

— Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;

— Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht, Allgemeine Haftpflicht, Gewässerschadenshaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Kfz-Haftpflicht) in folgender Höhe: mindestens 5 Mio. EUR für Sach-, Personen und Vermögensschäden.

Weitere Details zu den wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten sind den Angebotsbedingungen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— drei Referenzen über die technische Betriebsführung von Abwasserbeseitigungsanlagen in vergleichbarem Umfang mit einer Mindestdauer von 5 Jahren innerhalb der vergangenen 15 Jahre.

— Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare interne Organisation und Dokumentation seiner Aufbau- und Ablauforganisation zur Qualitätssicherung.

— Projektleitung mit einem Abschluss der Fachrichtungen Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Wasserwirtschaft oder vergleichbare Fachrichtungen sowie eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren.

— stellvertretende Projektleitung mit einen Abschluss der Fachrichtungen Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Wasserwirtschaft oder vergleichbare Fachrichtungen sowie eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.

Weitere Details zu den technischen und beruflichen Leistungsfähigkeiten sind den Angebotsbedingungen zu entnehmen.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2020
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei erforderlich werdenden Bindefristverlängerungen werden diejenigen Angebote ausgeschlossen, deren Bieter auf Verlangen der Bindefristverlängerung nicht ausdrücklich zustimmen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Ort: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3464 / 535-0
Fax: [gelöscht]0

Internet-Adresse: www.mansfeldsuedharz.de

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Ort: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
Telefon: +49 3464 / 535-0
Fax: [gelöscht]0
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020