S 289 Verlegung Römersgrün Referenznummer der Bekanntmachung: LI-L044-20-00
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Ort: Hainichen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.list.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
S 289 Verlegung Römersgrün
Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Besondere Leistungen – Planungsleistungen für die Verlegung der S 289 in der Gemeinde Gospersgrün OT Römersgrün im Vogtlandkreis bzw. Landkreis Zwickau des Freistaates Sachsen. Das Hauptziel der Verlegung der S 289 ist der Lückenschluss der Westtrasse im Zuge der Verbindung zwischen der südlich gelegenen BAB 72 und der BAB 4 im Norden. Das Vorhaben sieht den Neubau der Verkehrsanlage, von 7 Brückenbauwerken (davon 1 Brückenbauwerk über die Bahnstrecke 6362 Leipzig-Hof der DB AG), 3 Lärmschutzwänden und 2 Regenwasseraufbereitungsanlagen vor.
Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 4,0 km.
Nähere Erläuterungen: siehe Pkt. II.2.4) der Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für EK 9.1 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Straßenbauprojekte an Bundes-/Staats- oder Landesstraßen (B-/S-/L-Str.); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) 2015 bis 05/2020; Neubau oder grundhafter Ausbau einer StraßenVA; außerorts; Baukosten (brutto) 2 Mio. EUR oder mehr; Baulänge 1 500 m oder mehr.
Für EK 9.1 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Straßenbauprojekte an Bundes-/Staats-/Landes- oder Kreisstraßen (B-/S-/L-/K-Str.); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) 2015 bis 05/2020; Neubau oder grundhafter Ausbau einer StraßenVA; außerorts; Baukosten (brutto) 1,5 Mio. EUR oder mehr; Baulänge 1 000 m oder mehr.
Für EK 9.2 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: BrückenBW oder LSW an B-/S-/L-Str. oder Eisenbahnanlagen (EBA); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) 2015 bis 05/2020; Neu- oder Ersatzneubau.
Für EK 9.2 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: BrückenBW oder LSW an B-/S-/L-/K-Str., kommunalen Straßen oder Eisenbahnanlagen (EBA); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) 2015 bis 05/2020; Neu- oder Ersatzneubau.
Für EK 9.3 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: IngBW an B-/S-/L-Str. oder Eisenbahnanlagen (EBA); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) 2015 bis 05/2020; Neu- oder Ersatzneubau.
Für EK 9.3 werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: IngBW an B-/S-/L-/K-Str., kommunalen Straßen oder Eisenbahnanlagen (EBA); Leistungserbringung (im vorgesehenen LB) 2015 bis 05/2020; Neu- oder Ersatzneubau.
EK 9.2: je benannter Leistung 2 Ref., davon min. 1 Ref. als BrückenBW mit GSW 15,00 m oder mehr und 1 Ref. als LSW;
EK 9.2: je benannter Leistung 2 Ref., davon min. 1 Ref. als BrückenBW mit GSW 15,00 m oder mehr;