Breitbandausbau Landkreis Mittelsachsen – Cluster E „Institutionen“
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Frauensteiner Str. 43
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-mittelsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Landkreis Mittelsachsen – Cluster E „Institutionen“
Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15. November 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile der Gebiete der Stadt Großschirma sowie den Gemeinden Oberschöna und Reinsberg des Landkreises Mittelsachsen. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes.
Landkreis Mittelsachsen
Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Down- und Upstream für jede Institution in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein.
Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernder Bewerber ist auf 3 bis 5 Teilnehmer begrenzt. Objektive Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sind: Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) (45 %), Personalausstattung (Anzahl, Qualifikation und Erfahrung Mitarb. + Projektleiter) (25 %), Umsatz mit Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind (20 %) sowie Net. Gesamtumsatz (10 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014,
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder),
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung der Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird.
— alle Mitglieder aufgeführt sind.
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht aus gestattet ist.
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist eine vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer abzugeben,
7. Der Bewerber hat eine vollständig und ausgefüllte Erklärung abzugeben, dass der Bewerber den Bewilligungsbescheid und die dazugehörigen Nebenbestimmungen sowie die hieraus erwachsenden Verpflichtungen zur Kenntnis genommen hat und sie einhält,
8. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummenmüssen mindestens betragen:
a) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Sach-/Vermögensschäden und sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird,
5. Eigenerklärung, dass der Bewerber die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projektes einhalten wird,
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bewerber haben folgende Mindestbedingungen (Mindeststandards) zu erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können:
— Mindestnettogesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR aus Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Konzessionsgegenstand (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsleistungen) vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaften und/oder der Nachunternehmer, nachgewiesen werden.
1. Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit,
2. Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (einschließlich Organigramm und Kurzdarstellung desvoraussichtlich einzusetzenden Personals mit beruflicher Qualifikation sowie kurzer Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter),
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
4. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann,
5. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß §§ 68,69 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann,
6. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas,
7. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bewerber haben folgende Mindestbedingungen (Mindeststandards) zu erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können:
— Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen 4 Kalenderjahren, das Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im vier-Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend – geförderte Projekte oder Eigenausbau) mit einem Volumen von mindestens zusammen 5 institutionellen Anschlussnehmern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formularen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden sollen. Die Bewerber können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1. Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist– die in den Ziffern III.1.2. Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3. Nrn. 1 bis 6 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
4. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Konzessiongebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
6. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Vergabe des Ausbaus von NGA-Netzen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3. genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [removed], Tel.: +49 (0) [removed]) wenden. Auf Fragen, die nach dem 15.7.2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen sowie die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen,
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049