Laseraufschmelzsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-IV-08EU2020EP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laseraufschmelzsystem
Im Rahmen des Projekts SmaP soll ein Laseraufschmelzsystem beschafft werden, welches zur Entwicklung und Fertigung von smarten Werkzeugen genutzt werden soll. Bestehende Werkzeuge sollen hinsichtlich der größeren Gestaltungsfreiheiten durch die additive Fertigung optimiert werden. Das Laseraufschmelzsystem ermöglicht durch die additive Fertigung der Werkzeuge, Sensoren im Inneren des Werkzeuges zu integrieren. Die dafür erforderlichen Strukturen lassen sich mit Hilfe von konventionellen Verfahren (subtraktiv, Gießen) nicht realisieren. Darüber hinaus soll das Laseraufschmelzsystem die Möglichkeit bieten, unterschiedliche Werkstoffe miteinander zu kombinieren (soweit werkstofftechnisch möglich) sowie Freiform- und Funktionsflächen anwendungsoptimiert anzupassen. So können die Vorteile der verschiedenen Materialien funktionsbezogen genutzt werden, was Vorteile hinsichtlich Werkzeugverhalten, Herstellkosten und Sensorintegration bietet.
Für die Fertigung der Werkzeuge sowie die Integration der Sensoren werden filigrane Strukturen benötigt. Daher soll das zu beschaffende System in der Lage sein, Strukturen mit einer Spurbreite von 0,6 mm (oder kleiner) und einer Spurhöhe von 0,3 mm (oder kleiner) zu generieren. Darüber hinaus sollen Wandstärken von 0,8 mm (oder kleiner) realisiert werden können. Um auch gröbere Strukturen fertigen zu können, soll das Laseraufschmelzsystem neben Düsen für feine Strukturen auch über eine Düse für gröbere Strukturen verfügen.
Um die Flexibilität hinsichtlich der Geometrie von Ausgangsbauteilen, auf die aufgeschmolzen werden soll, erhöhen zu können, soll der Bauraum so dimensioniert werden, dass ein Roboter zum Bauteilhandling während dem Schweißvorgang eingesetzt werden kann. Von der Dimensionierung ist hierbei von einem Universal Robots UR16e Roboter auszugehen. Im Angebot soll ein Montageflansch und eine Leitungszuführung am Sockel des Roboters enthalten sein. Vorrichtungen zum Schutz des Roboters sind im Rahmen der Ausschreibung nicht vorzusehen. Der Bauraum um den Roboter muss wie der übrige Bauraum auch geschützt sein (Laser).
Das Laseraufschmelzsystem soll dem Konsortium eine möglichst große Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten bieten. Zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten wie das Fügen durch Laserschweißen oder Trennen durch Laser-Schneiden wäre daher wünschenswert.
Universität Siegen
Paul-Bonatz-Str. 9-11
57076 Siegen
Im Rahmen des Projekts SmaP soll ein Laseraufschmelzsystem beschafft werden, welches zur Entwicklung und Fertigung von smarten Werkzeugen genutzt werden soll. Bestehende Werkzeuge sollen hinsichtlich der größeren Gestaltungsfreiheiten durch die additive Fertigung optimiert werden. Das Laseraufschmelzsystem ermöglicht durch die additive Fertigung der Werkzeuge, Sensoren im Inneren des Werkzeuges zu integrieren. Die dafür erforderlichen Strukturen lassen sich mit Hilfe von konventionellen Verfahren (subtraktiv, Gießen) nicht realisieren. Darüber hinaus soll das Laseraufschmelzsystem die Möglichkeit bieten, unterschiedliche Werkstoffe miteinander zu kombinieren (soweit werkstofftechnisch möglich) sowie Freiform- und Funktionsflächen anwendungsoptimiert anzupassen. So können die Vorteile der verschiedenen Materialien funktionsbezogen genutzt werden, was Vorteile hinsichtlich Werkzeugverhalten, Herstellkosten und Sensorintegration bietet.
Für die Fertigung der Werkzeuge sowie die Integration der Sensoren werden filigrane Strukturen benötigt. Daher soll das zu beschaffende System in der Lage sein, Strukturen mit einer Spurbreite von 0,6 mm (oder kleiner) und einer Spurhöhe von 0,3 mm (oder kleiner) zu generieren. Darüber hinaus sollen Wandstärken von 0,8 mm (oder kleiner) realisiert werden können. Um auch gröbere Strukturen fertigen zu können, soll das Laseraufschmelzsystem neben Düsen für feine Strukturen auch über eine Düse für gröbere Strukturen verfügen.
Um die Flexibilität hinsichtlich der Geometrie von Ausgangsbauteilen, auf die aufgeschmolzen werden soll, erhöhen zu können, soll der Bauraum so dimensioniert werden, dass ein Roboter zum Bauteilhandling während dem Schweißvorgang eingesetzt werden kann. Von der Dimensionierung ist hierbei von einem Universal Robots UR16e Roboter auszugehen. Im Angebot soll ein Montageflansch und eine Leitungszuführung am Sockel des Roboters enthalten sein. Vorrichtungen zum Schutz des Roboters sind im Rahmen der Ausschreibung nicht vorzusehen. Der Bauraum um den Roboter muss wie der übrige Bauraum auch geschützt sein (Laser).
Das Laseraufschmelzsystem soll dem Konsortium eine möglichst große Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten bieten. Zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten wie das Fügen durch Laserschweißen oder Trennen durch Laser-Schneiden wäre daher wünschenswert.
EFRE-0200545 (Investitionen in Wachstum und Beschäftigung – hier Zentrum für Smart Production Design-Siegen (SmaP)).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laseraufschmelzsystem
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56D664
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.