Außenanlagen/Neubau Kombibad Emsdetten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 511.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moorbrückenstraße 30
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-emsdetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen/Neubau Kombibad Emsdetten
Außenanlagen.
Emsdetten
— Leistungsbau SW/RW: ca. 850 m;
— Revisionsschächte SW/RW: 14 St.;
— Stahlbetonstützwände mit geeigneten Mauerköpfen bis H=2,00 m, einschl. Werkplanung ca. 155 m;
— Betonsteinpflaster/Rasengittersteine: 3 200 m2;
— Wassergebundene Wegedecke: ca. 280 m2;
— Liegedecks WPC: 120 m2;
— Zaunanlagen incl. Toranlagen und Drehkreuz: ca. 170 m;
— Handläufe und Geländer, Stahl, einschl. Werkplanung ca. 200 m;
— Bäume ca. 19 St.;
— Pflanzflächen ca. 3 250 m2;
— Rasenflächen ca. 1 800 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagen
Postanschrift: Ostendorf 42
Ort: Horstmar-Leer
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62DNF5
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.