Verwertung von Altpapier
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Abbestr. 8
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eichsfeldwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altpapier
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) im Landkreis Eichsfeld. Ausgeschrieben wird die der Entsorgungszuständigkeit des Landkreises Eichsfeld unterliegende Altpapiermenge inklusive eines Teils der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) nach Vorgabe des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Das Altpapier wird in Ballen gepresst an den Auftragnehmer übergeben. Auftragsumfang: 18 500 to in 39 Monaten. Auftragszeitraum: 1.10.2020-31.12.2023.
Wachstedter Straße 1-5
37351 Dingelstädt
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) im Landkreis Eichsfeld. Ausgeschrieben wird die der Entsorgungszuständigkeit des Landkreises Eichsfeld unterliegende Altpapiermenge inklusive eines Teils der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) nach Vorgabe des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Das Altpapier wird in Ballen gepresst an den Auftragnehmer übergeben. Auftragsumfang: 18 500 to in 39 Monaten. Auftragszeitraum: 1.10.2020-31.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift erforderlich ist bzw. bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Registrierung (Bietererklärung B). Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Berufs- oder Betriebshaftpflicht in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Bietererklärung B).
Entsprechende Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder bei ausländischen Bietern gleichwertiger Nachweis (Angabe auf Angebotsvordruck: Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit).
Das Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb oder der vergleichbare Nachweis ist dem Angebot beizufügen und muss mindestens bis zum Ende der Angebotsfrist gültig sein.
Des Weiteren dürfen für den Bieter keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Hierfür hat der Bieter eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bei Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ob der Bieter ausgeschlossen wird. (Bietererklärung B).
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 47 VgV).
Bei Bietergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher sowie in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht kumulativ gewertet und sind somit nicht zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, während die Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum nicht vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland