Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des Abwasserzweckverbandes Queis-Dölbau Referenznummer der Bekanntmachung: AZVQD_01/2020

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Delitzscher Chaussee 06
Ort: Landsberg OT Queis
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.kabelsketal.de/de/azv-queisdoelbau.html

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2255681/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des Abwasserzweckverbandes Queis-Dölbau

Referenznummer der Bekanntmachung: AZVQD_01/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des AZV Queis/Dölbau (zentrale Kläranlage, Schmutzwasser- und Regenwasserkanalnetz (Freispiegel, Druck, Vakuum) und Sonderbauwerken (Pumpwerke, Vakuumstation,)).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90480000 Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Landsberg OT Dölbau

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— Betrieb und Unterhaltung der Abwasseranlagen (Zentrale Kläranlage mit 6.250 EW Ausbaugröße, Behandlung von ca. 172 000 m3 Abwasser/Jahr, Verwertung/Entsorgung von ca. 5 000 m3 Nassschlamm/Jahr mit einem TS-Gehalt von ca. 1,69 %);

— Betrieb von Schmutzwasserkanälen (33 430 m Freigefälleleitung, 10 736 m Druck- und Unterdruckleitungen);

— Betrieb von 20 227 m Regenwasserkanälen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Abwasserzweckverband behält sich vor, die Laufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2028 zu verlängern (vertraglich geregelte Verlängerungsoption).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung (siehe II.2.7))

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (§ 43 VgV).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

§ 42 VgV:

Eigenerklärung (auch in Form einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung — EEE) zur Handelsregistereintragung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Mindestbedingung)

Eigenerklärung (auch in Form einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung — EEE) über einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre von im Mittel wenigstens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer. Bei Bietergemeinschaften müssen Angaben zu dem Jahresumsatz für deren Mitglieder bezogen auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich im Rahmen der hier zu vergebenden Leistung gemacht werden. Dabei muss die Summe der Einzelumsätze der Mitglieder der BiGe dem geforderten Mindestjahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre von im Mittel wenigstens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer entsprechen.

2. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV:

Aktueller gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, der nicht älter als 12 Monate ist und Personenschäden mit mindestens 5 Mio. EUR und Sachschäden mit mindestens 5 Mio. EUR Haftungssumme abdeckt. Dieser Versicherungsnachweis ist unaufgefordert jedes Jahr erneut vorzulegen. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bieter, die Betriebshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben, ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung für jedes ARGE-Mitglied vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE in genannter Deckung mitversichert ist. Aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe III.1.2) Punkt 1.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:

Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2017 bis 2019) erbrachten Betriebsführungsleistungen im Abwasserbereich (Betrieb einer vergleichbaren Kläranlage, Betrieb eines vergleichbaren Kanalnetzes, Betrieb einer vergleichbaren Vakuumanlage jeweils belegt durch mindestens eine Referenz).

2. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:

Angabe der Fachkraft für Abwassertechnik und der stellvertretenden Fachkraft für Abwassertechnik, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe auch Punkt III.2.3)), einschließlich Namen und Bestätigung, dass die genannten Personen für die Leistungserbringung eingesetzt werden.

3. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV:

Angabe welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.

4. § 47 VgV:

Angaben zur geplanten Inanspruchnahme einer technischen und/oder beruflichen Eignungsleihe.

5. Einreichung eines selbst erstellten Konzepts der technischen Betriebsausführung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Siehe III.1.3) Punkt 2.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Einhaltung der Mindestbedingungen des mit den Vergabeunterlagen ausgereichten Betriebsführungsvertrages.

2. a) Anlage 1 (zu § 2) zur Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.4.2013 – Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes,

b) Anlage 2 (zu § 2) zur Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.4.2013 – Erklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 13 Abs. 2 und Abs. 4 des Landesvergabegesetzes,

c) Anlage 3 (zu § 2) zur Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.4.2013 – Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 des Landesvergabegesetzes,

d) Anlage 4 (zu § 2) zur Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.4.2013 – Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den §§ 12, 17 und 1,

e) Anlage 6 (zu § 2) zur Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30.4.2013 –Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A (soweit zutreffend).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/08/2020
Ortszeit: 10:00
Ort:

Landsberg OT Queis

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

§ 55 Abs. 2 VgV:

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des AZV gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. § 20 VgV:

Die Abwasseranlagen können nach vorheriger Abstimmung mit dem AZV in der 29. KW 2020 von den Bietern besichtigt werden.

Bieteranfragen, die bis zum 28.7.2020 eingehen, werden von der Vergabestelle beantwortet. Spätere Anfragen können nicht mehr beantwortet werden (Ausschlussfrist).

2. § 42 VgV:

Eigenerklärung (auch in Form einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung — EEE), dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied).

3. § 48 Abs. 8 VgV:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung nach III.1.1)-III.1.3) sowie den Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen durch den Eintrag im regionalen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im bundesweit agierenden AVPQ als Präqualifikationsstelle für die Industrie- und Handelskammer Magdeburg oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. AVPQ) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die Angaben zum Mindestumsatz nach III.1.2) Punkt 1., zur Betriebshaftpflichtversicherung nach III.1.2) Punkt 2., zum eingesetzten Personal nach III.1.3) Punkt 2., zum beabsichtigten Einsatz von anderen Unternehmen nach III.1.3) Punkt 3. sowie III.1.3) Punkt 4. sind auch durch präqualifizierte Unternehmen in Form einer Eigenerklärung einzureichen.

Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im regionalen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im bundesweit agierenden AVPQ als Präqualifikationsstelle für die Industrie- und Handelskammer Magdeburg oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. AVPQ) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst — Kamieth — Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2020