Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-39-02-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021-2023
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 für die Dauer von 3 Jahren — mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre — die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) neu zu übertragen.
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Abholung, Sammlung, Beförderung im Kreisgebiet Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung innerhalb oder außerhalb Kreisgebiet.
Dem Kreis Steinfurt obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2020.
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 nach § 3 Abs. 3 Satz 1 TierNebG die Beseitigungspflicht erneut auf einen Beliehenen zu übertragen. Aufgrund der Beleihung nimmt die beliehene Person die hoheitlichen Aufgaben der Beseitigung tierischer Nebenprodukte dann im eigenen Namen im Auftrag des Staates selbständig wahr.
Bei der zu beleihenden Person muss es sich um eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts handeln, die einen Verarbeitungsbetrieb, eine Verbrennungsanlage oder eine Mitverbrennungsanlage betreibt.
Hinsichtlich der zu beseitigenden Mengen stehen für die Kalkulation folgende Eckwerte aus dem Jahr 2019 zur Verfügung:
Landwirtschaftliche Betriebe
— ca. 2 225 Anfallstellen in Betrieben mit landwirtschaftlichen Nutztieren;
— ca. 7 950 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte aus routinemäßiger Beseitigung (insbesondere Falltiere);
— ca. 50 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte außerhalb der routinemäßigen Abfuhr (insbesondere aus Schadensereignissen).
Schlachtbetriebe, Hausschlachtungen
— 12 kleine gewerbliche Schlachtbetriebe;
— ca. 16 000 geschlachtete Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Wildschweine und Damwild;
— ca. 160 000 geschlachtete Geflügel;
— ca. 90 Hausschlachtungen;
— ca. 470 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte aus Schlachtungen.
Sonstige Tiere und tierische Nebenprodukte
— ca. 205 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte (Heim-, Haus- und Labortiere, Wild-, Gatter-, Zoo- und Zirkustiere usw.).
Verlängerungsoption bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.
Folgende Nachweise müssen mit dem Angebot vorgelegt werden:
— ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistung;
— ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
— Aufstellung der Fahrzeuge (Menge und Art der einzusetzenden Fahrzeuge, technische Ausstattung);
— rechtsgültige Genehmigungs-/Zulassungsbescheide der Verarbeitungs-, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage;
— Nachweise zu Standorten und Gesamtkapazität der Anlagen und zur Leistungserfüllung;
— Nachweise zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch bei Einrichtung von Restriktionszonen im Tierseuchenfall, wenn sich die Verarbeitungsanlage im Ausland befindet;
— Nachweis über die Möglichkeit der Sektion gefallener Tiere durch den Amtstierarzt in einer Entfernung von max. 50 km zum Kreishaus Steinfurt;
— ggfls. Nachweis über Qualitätssicherungsverfahren, z. B. nach DIN ISO 9001.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum D3026.
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahresmitte 2023 oder bei Verlängerung Jahresmitte 2025.
Folgende Nachweise müssen auf gesonderte Anforderung vorgelegt werden:
— Angabe einer zentralen Telefonnummer für die Anmeldung abzuholenden Materials für die Zeit montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr und sowie samstags von 8.00 bis 9.00 Uhr;
— Angabe einer Telefonnummer für den 24-stündigen Notdienst mit jederzeitiger Erreichbarkeit für Schadensereignisse (Tierseuchen, Havarien, Stallbrände, Verkehrsunfälle usw.).
Vertragsstrafe
Es wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: siehe § 4 und § 9 Abs. 3 des Vertragsentwurfs
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29Z7M
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.