Reinigung von Sinkkästen im städtischen Gebiet und an Schulhöfen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0078
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung von Sinkkästen im städtischen Gebiet und an Schulhöfen
Im Stadtgebiet von Ahlen, sowie den Ortsteilen Dolberg, Vorhelm und Tönnishäuschen sind 9 432 Stück Sinkkästen zweimal jährlich im Trockenschlammverfahren zu reinigen. Davon 443 Stück Hofeinläufe auf 34 Liegenschaften des technischen ZGM, wie Schulhöfe und Sportanlagen.
Stadtgebiet von Ahlen 59227 Ahlen sowie Ortsteilen Dolberg, Vorhelm und Tönnishäuschen
Im Stadtgebiet von Ahlen, sowie den Ortsteilen Dolberg, Vorhelm und Tönnishäuschen sind 9 432 Stück Sinkkästen zweimal jährlich im Trockenschlammverfahren zu reinigen. Davon 443 Stück Hofeinläufe auf 34 Liegenschaften des technischen ZGM, wie Schulhöfe und Sportanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben mit dem Angebot alle geforderten Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Als Nachweise sind folgende Unterlagen dem Angebot beizulegen:
— Erklärung „Unternehmensdaten“ mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Eigentümer, Gründungsjahr, Handelsregister-Nummer, Registergericht, Umsatz, Mitarbeiter, Angabe ob KMU, Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (s. Vergabeunterlagen Formular 521 EU) zu folgenden Punkten:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB.
Erklärung, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen wurde und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt.
Erklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Erklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung gegangen wurde, die die Integrität des Unternehmens infrage stellt.
— Bei Bietergemeinschaften: Unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung.
— Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 531 EU und bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Formular 533 EU;
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste);
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
— Art und Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge.
Einhaltung der Bedingungen aus:
— Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen;
— Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen;
— Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDA9Z3D
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.