Quartiersbegegnugsstätte Dattenfeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 12
Ort: Windeck
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 51570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.windeck-bewegt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersbegegnugsstätte Dattenfeld
Die Gemeinde Windeck schreibt für die „Quartiersbegegnungsstätte Dattenfeld“ die ObjektplanungGebäude, Leistungsphasen 4 bis 8 und optional LP 9 (§ 34 HOAI), aus. Das Projekt umfasst die Errichtung einer Quartiersbegegnungsstätte, die energetische Sanierung der Ernst-Moritz-Roth-Grundschule sowiedenbarrierefreien Um- und Ausbau der Schule. Die Leistungen für die Außenanlagen werden separatvergeben. Die von Archwerk Generalplaner KG, Professor Krenz, Bochum erarbeitete und vom Rat der Gemeinde Windeck am 1.4.2019 beschlossene Entwurfsplanung (LPH 3) einschl. Kostenberechnung nach DIN 276-1 gelten als nicht zu verändernde Vorgabe für die Auftragsausführung und werden zur Verfügunggestellt.
Windeck-Dattenfeld
Die Leistungen des AN umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI2013, für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI 2013.
Die Auftraggeberin (AG) stellt die Entwurfsplanung (LP 3, § 34 HOAI) und die Kostenberechnung nach DIN276-1 als zwingend zu beachtende Vorgabe für die Auftragsausführung zur Verfügung.
Auf der Grundlage der vorgegebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Genehmigungsplanung (LPH 4), die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6).
Die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) ist in den Grundleistungen und mit den besonderen Leistungen, Prüfen und Werten von Nebenangeboten sowie Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten, zu erbringen.
Der AN prüft die ggf. erforderlichen Montagepläne bauausführender Firmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und überwacht die Leistungen der bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung(LPH 8). Der AN hat während der gesamten Bauzeit eine ständige Präsenz des verantwortlichen Bauleiters vorOrt zu gewährleisten.
Grund- und besondere Leistungen gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI
— LPH 4 Genehmigungsplanung: alle Grundleistungen;
— LPH 5 Ausführungsplanung: alle Grundleistungen;
— LPH 6 Vorbereitung der Vergabe: alle Grundleistungen;
— LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: alle Grundleistungen.
Besondere Leistungen:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung,
b) Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation: alle Grundleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Prinz-Regent-Straße 50-60
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44795
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.archwerk.org
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen.
Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB.