Wettbewerb Rheinpromenade Königswinter
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Drachenfelsstraße 9-11
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2244 / 889-156
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koenigswinter.de
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 89
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.planb.land
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 89
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.planb.land
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Rheinpromenade Königswinter
Die Rheinpromenade in Königswinter spielt eine besondere Rolle als Ausgangs- und Endpunkt von Ausflügen für die Tourismusdestinationen Königswinter und Siebengebirge. Es ist aber auch eine „gute Stube“ für die Bewohner(innen) der Königswinterer Altstadt.
Heute bestehen erhebliche verkehrliche, funktionale und gestalterische Defizite. Vor diesem Hintergrund will die Stadt Königswinter die Umgestaltung der Rheinallee in Königswinter-Altstadt in Angriff nehmen. Der Planungsraum umfasst ca. 1,9 Hektar, gelegen zwischen den Stadtbahnhaltestellen „Clemens-August-Straße“ im Norden und „Königswinter Fähre“ im Süden. Als Budget für die Neugestaltung sind 4 Mio. EUR netto vorgesehen.
Die Stadt Königswinter plant hierzu die Durchführung eines nichtoffenen Wettbewerbes nach RPW 2013 und in Verbindung mit der VgV mit 15 Teilnehmern, davon sind 5 vorab gesetzt. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Landschaftsarchitektin oder einen geeigneten Landschaftsarchitekten mit einem Ingenieurbüro für Verkehrsplanung als Nachunternehmer als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Wettbewerbsgegenstand sind Planungsleistungen zur Umgestaltung der Rheinallee in Königswinter; Gegenstand des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Auftrags sind Leistungen nach HOAI Abschnitt 2: Freianlagen (Leistungsbild: § 38; Honorare § 39), nach Abschnitt 4: Verkehrsanlagen (Leistungsbild § 47, Honorare § 48); ferner ggf. Ingenieurleistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, sie ist dort unter der Nummer W 22/20 registriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (siehe III.2),
b) Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA),
c) Benennung eines Nachunternehmers für verkehrliche Beratungsleistungen (Ingenieurbüro für Verkehrswesen),
d) Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung eines öffentlichen verkehrsberuhigten Bereichs und/oder einer Fußgängerzone (mindestens Vorentwurf bis Ausführungsplanung), Anrechenbare Kosten über [Betrag gelöscht] EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 1.1.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO und GPA).
Der Nachweis kann auch in Form der Eignungsleihe nach § 47 VgV erbracht werden.
e) Eigenerklärungen zu:
— Berufshaftpflichtversicherung;
— Bieter-/Arbeitsgemeinschaften;
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB;
— Nichtvorliegen von Interessenkonflikten nach § 6 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Angaben sind auf einem Formblatt einzutragen, das im Internetauftritt der Stadt Königswinter unter https://www.koenigswinter.de/de/rheinallee/bewerbung-wettbewerb.html erhältlich ist. Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail oder Fax an das betreuende Büro einzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise binnen 10 Werktagen nachgefordert werden.
Bei mehr als 10 Bewerbern, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 2 Nachrücker bestimmt.
Formale Ausschlusskriterien:
— Nicht fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV;
— Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags.
Rechtliche Ausschlusskriterien:
— §123 und §124 GWB;
— Interessenkonflikte nach § 6 VgV.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Näheres siehe Abschnitt VI.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien werden mit der Wettbewerbsauslobung abschließend bekannt gegeben und umfassen voraussichtlich:
— Identität, Umgang mit dem Ort;
— Einbindung in den Stadt- und Landschaftsraum;
— Gestaltqualität, Maßstäblichkeit;
— verkehrliche Aspekte in funktionaler und rechtlicher Hinsicht;
— Nutzungskonzept; Entwicklungsfähigkeit;
— Beachtung des Kostenrahmens;
— Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Pflege und Unterhaltung.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
Preisgeldsumme brutto [Betrag gelöscht] EUR, Aufteilung voraussichtlich:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR;
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR;
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR;
— Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Bei Preisträgern aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin abgeführt.
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige:
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind;
— ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind.
Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48/EWG gewährleistet ist.
Bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein.
Voraussichtliche Terminkette:
— Benachrichtigung Auswahl 10.8.2020;
— Bereitstellung der Unterlagen 21.8.2020;
— Kolloquium 9.9.2020;
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 13.11.2020;
— Preisgericht 10.12.2020.
Wettbewerbsleistungen:
— 2 Blätter 120 x 90 cm, 1 Blatt 60 x 90 cm;
— Maximal 2 Visualisierungen;
— Erläuterungsbericht;
— Kostenermittlung;
— Vergabeverfahren.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, den ersten Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 2-9 und Leistungsbild Verkehrsanlagen § 47 HOAI für LP 2-9) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 39 (Objektplanung Freianlagen) HOAI und nach § 47 (Verkehrsanlagen) HOAI.
Die Freianlagen werden der Honorarzone IV zugeordnet; das Honorar sollte den Mindestsatz der Honorarzone IV des HOAI zuzüglich max. 20 % Umbauzuschlag nicht überschreiten. Die Verkehrsanlagen werden der Honorarzone III zugeordnet, das Honorar sollte den Mindestsatz der Honorarzone zuzüglich max. 20 % Umbauzuschlag nicht überschreiten. Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird.
Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Ausführungsplanung bis Objektüberwachung) und 9 (Dokumentation) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel.
Mit der Bewerbung erklärt sich der Bewerber bereit, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen anderen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert:
1. Anfrage nach § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 (Korruptionsbekämpfungsgesetz) gemäß Formular 233a EU,
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html