Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord und Saarpfalz-Kreis West

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Wilhelm-Heinrich-Str. 36
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.zps-online.de

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Am Forum 1
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.zps-online.de

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bahnhofstr. 1
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.zps-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord und Saarpfalz-Kreis West

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG.

Der Saarpfalz-Kreis, der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV) beabsichtigen gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 1.8.2021 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord und West in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2030 zu vergeben.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Auf §§ 155 ff GWB wird verwiesen.

Die Vergabe soll in 2 Losen erfolgen, für die einzeln oder gemeinsam Angebote abgegeben werden können. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im August 2020 eingeleitet. Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden folgende Verkehrsleistungen erfasst:

Los 1 = Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord, bestehend aus den Buslinien: R7, 505, 508, 538, 539, 566 und 567 sowie den Anruf-Linientaxi-Linien 546, 548 und N54.

Los 2 = Linienbündel Saarpfalz-Kreis West, bestehend aus den Buslinien: R6, R10, 170, 504, 506, 535, 556, 557, 568, N1, N2, N51 und N52.

Die Fahrpläne der einzelnen Linien stehen als Download unter folgendem Link unter „Vergabeverfahren Saarpfalz-Kreis Nord / West“ zur Verfügung: http://www.zps-online.de/Aufgaben/download-Ausschreibungen/.

Die Verkehrsleistung im Linienbündel Nord beträgt ca. 906 646 Fahrplankilometer und im Linienbündel West ca. 1 734 517 Fahrplankilometer pro Normjahr (250 Werktage, 190 Schultage, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage, 60 Ferientage, 115 Betriebstage Nachtbuslinien).

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link unter „Vergabeverfahren Saarpfalz-Kreis Nord / West“ zur Verfügung: http://www.zps-online.de/Aufgaben/download-Ausschreibungen/. Die Anforderungen für Standards (Qualitäten) gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist zulässig, unter Beachtung des Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) Nr.1370/2007. Der Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber mit Angabe der beauftragten Unternehmen im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden.

Es wird eine Betriebsstätte im Saarland oder in einem Umkreis von 50 km vom Homburger Hauptbahnhof (Bündel Saarpfalz-Kreis Nord) oder St. Ingbert Rendezvous-Platz (Bündel Saarpfalz-Kreis West) gefordert, von der aus die ausgeschriebenen Verkehre zu betreiben sind. Es ist ein Verkehrsleiter nach Art. 4 VO (EU) 1071/2009 bzw. ein Betriebsleiter nach § 4 BOKraft zu benennen (oder hierzu ein Vertreter nach Art. 4 Abs. 2 VO (EU) 1071/2009 bzw. §5 BOKraft). Diese müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der BRD und ihren Dienstort an der Betriebsstätte haben, die entweder im Saarland liegt oder in einem Umkreis von 50 km vom Homburger Hauptbahnhof (Bündel Saarpfalz-Kreis Nord) oder St. Ingbert Rendezvous-Platz (Bündel Saarpfalz-Kreis West).

Die Aufgabenträger bedienen sich des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland, Geschäftsstelle, als gemeinsame Vergabestelle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2020
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: Los 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Los 2 = Linienbündel Saarpfalz-Kreis West, bestehend aus den Buslinien: R6, R10, 170, 504, 506, 535, 556, 557, 568, N1, N2, N51 und N52.

muss es heißen:

Los 2 = Linienbündel Saarpfalz-Kreis West, bestehend aus den Buslinien: R6, R10, 504, 506, 535, 556, 557, 568, N1, N2, N51 und N52.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Die Linie 170 ist nicht mehr Bestandteil des Vergabeverfahrens.