7970 – Trockenbau Decken in Schloß Holte-Stukenbrock Referenznummer der Bekanntmachung: SH5-20-C-7970
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 2
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Herzebrocker Straße 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
7970 – Trockenbau Decken in Schloß Holte-Stukenbrock
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock schreibt über die Zentrale Submissionsstelle des Kreises Gütersloh für den Umbau der Realschule zur Gesamtschule, BA 2 Mensa, den Trockenbau Decken aus.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock schreibt über die Zentrale Submissionsstelle des Kreises Gütersloh für den Umbau der Realschule zur Gesamtschule, BA 2 Mensa, den Trockenbau Decken aus.
Ausführungsfrist: 01.09. bis 30.10.2020 (vgl. dazu Leistungsverzeichnis, Seite 2)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzustellende Unterlagen (entsprechende Vordrucke/Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt):
1. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124), Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Vordruck 234 – sofern zutreffend), Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Vordruck 235 – sofern zutreffend), Nachweis Gleichwertigkeit Alternativprodukt (sofern zutreffend, vgl. Leistungsverzeichnis, S. 5).
2. Auf Verlangen: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck 236 – sofern zutreffend), Nachweis Gleichwertigkeit deutscher Normen oder Regelwerke (sofern zutreffend, vgl. Leistungsverzeichnis, S. 6).
Auf Verlangen vorzulegen: 3 Referenznachweise mit den im Vordruck 124 aufgeführten Mindestangaben; Angaben zu Arbeitskräften der letzten 3 Jahre mit den im Vordruck 124 aufgeführten Mindestangaben; Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse (sofern der Betrieb beitragspflichtig ist) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften; Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Zahlung Mindestlohn (vgl. dazu Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Form der Angebotsabgabe „elektronisch in Textform“ ohne Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link (OWL-Vergabeportal) frei zugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bewerbern nur im Internet auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nicht registrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich im OWL-Vergabeportal veröffentlicht werden. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Ihr Angebot müssen Sie daher in das v. g. Vergabeportal einstellen (siehe dazu auch Datei „01_Nachweisliste_und_Hinweise_WICHTIG“).
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.