Abbruch der Industriebrache „Halbmond Teppichwerke“ in Oelsnitz/Vogtl. Referenznummer der Bekanntmachung: 02/HM-137
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Oelsnitz/Vogtl.
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oelsnitz.de
Postanschrift: Pfortenstraße 7
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mus-umweltprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch der Industriebrache „Halbmond Teppichwerke“ in Oelsnitz/Vogtl.
Abbruch und Entsorgung der Gebäudesubstanz der ehemaligen „Halbmond Teppichwerke“ in Oelsnitz/Vogtl.
Oelsnitz/Vogtl.
DEUTSCHLAND
— 1 200 m2 Schutzabdeckung für Straßen liefern, vorhalten und rückbauen;
— 740 m2 Bautenschutzwände errichten;
— Herrichten eines Recycling- und Baustoffzwischenlagerplatzes auf einer Fläche von ca. 6 000 m2;
— Beräumung/Entkernung/Rückbau von Gebäuden, umbauter Raum ca. 204 000 m3;
— Rückbau und Entsorgung von ca. 3 330 t mit Asbest kontaminierter Gebäudesubstanz;
— Aufnahme und Entsorgung von ca. 1 890 t Brandabfälle;
— Aufbereitung der mineralischen Abbruchmaterialien (ca. 58 400 t) mittels Mobilbrecher vor Ort;
— Entsorgung/Verwerten bzw. Wiedereinbau mineralischen Abbruchmaterialien ca. 58 400 t aus dem Hoch- und Tiefbauabbruch;
— Rückbau und Entsorgung von ca. 3 860 t Abbruchholz;
— Rückbau und Entsorgung von ca. 180 t Dachpappe;
— Rückbau und Entsorgung von ca. 100 t asbesthaltiger Materialien (Dacheindeckung, Gebäudeisolierung, teilweise leicht gebundener Asbest);
— Rückbau und Entsorgung von ca. 38 t künstlicher Mineralwolle als Heizungsrohr-bzw. Flächenisolierung;
— Rückbau von 2 100 m2 versiegelter Fläche aus Beton;
— Rückbau von ca. 6 950 m2 versiegelter Fläche aus Asphalt;
— Rückbau von ca. 2 520 m2 Natursteinpflaster;
— Rückbau von 175 m unterirdische verlegter Versorgungsschächte Heizungskanäle;
— Rückbau von 16 Klärgruben und Kleinkläranlagen;
— Rückbau von ca. 1 800 m Abwasserleitung;
— Rückbau von ca. 472 m Einzäunung;
— Entsorgung der anfallenden Reststoffe aus Beräumung/Entkernung und Abbruch;
— Herstellung eines Grobplanums auf einer Fläche von 46 000 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, auf Verlangen vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, auf Verlangen vorlegen.
Teile der Arbeiten müssen in kontaminierten Bereichen ausgeführt werden. Diese Arbeiten sind unter Berücksichtigung der DGUV-Regeln 101-004 sowie nach TRGS 519 und 521 auszuführen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die diesbezüglichen Sachkundenachweise innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Oelsnitz/Vogtl., 08606 Oelsnitz/Vogtl.
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
1. Angebote sind ausschließlich elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de einzureichen.
2. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal bis zum 16.7.2020.
Postanschrift: Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB wie folgt hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“