BBZ Heide, Neubau Berufsbildungszentrum VE 13 Innentüren Metall
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stettiner Str. 30
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dithmarschen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBZ Heide, Neubau Berufsbildungszentrum VE 13 Innentüren Metall
Der Neubau als Betonbauwerk wird 4-geschossig (EG+3 OGs) organisiert. Erscheinungsbild nach außen mit einem Verblendmauerwerk, in das im EG einzelne Fensterflächen und in den 3 Obergeschossen durchlaufende Fensterbänder angeordnet sind. Das Gebäude öffnet sich im EG in Teilbereichen durch eine Pfosten-Riegel-Fassade. Dort betritt man im Westen und Osten durch je einen Windfang das Atrium mit der offenen Stufenlandschaft und der Versammlungsstätte für max. 500 Personen. Das Atrium wird oberhalb von 3. OG mit einem flachgeneigten Glasdach abgeschlossen. Das Glasdach wird umgeben von einem leicht geneigten Dach, unbekiesten Flachdach mit umlaufender Attika und innenliegender Entwässerung. Im Inneren befindet sich im EG das Atrium als multifunktional genutzter Raum mit einer Bühne, einer Ausgabeküche und den Verwaltungsräumen. Das 1. OG wird über eine Treppenanlage mit Sitzstufen in Bühnenrichtung erschlossen.
25746 Heide/Schleswig-Holstein
Lieferung und Montage von 45 Türelementen mit Ober- und Seitenlichten bzw. Innenfensterelementen, jeweils mit unterschiedlichen Brand- bzw. Schallschutzanforderungen (bis EI90 bzw. 37dB)
Folgende Fristen werden als Einzelfristen vereinbart: Innenfensterelemente Atrium bis: 21.9.2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BBZ Heide, Neubau Berufsbildungszentrum, VE 15 Innentüren Metall
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto [Betrag gelöscht] EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de statt.
Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 1.4.2020 über die Vergabeplattform https://www.subreport.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform https://www.subreport.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Stettiner Straße 30
Ort: Heide
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]