Verkehrsüberwachungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 112:Verkehrsüberwachung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ratsstr. 25
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muehlhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsüberwachungstechnik
Zurverfügungstellung, Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung von – 3 Verkehrsüberwachungstechniken (Messtechniken)
— einer Messsäule;
— Ausstattung zur mobilen Verwendung sowie
— einer Semistation (Messanhänger).
99974 Mühlhausen, Ratsstr. 25 (Semi-Anhänger, Stativ zur mobilen Verwendung, 1 x Verkehrsüberwachungstechnik) 99974 Mühlhausen, Langensalzaer Landstraße (Messsäule Aufbau und 2 x Verkehrsüberwachungstechnik)
Zurverfügungstellung, Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung von – 3 Verkehrsüberwachungstechniken (Messtechniken)
— einer Messsäule;
— Ausstattung zur mobilen Verwendung sowie
— einer Semistation (Messanhänger).
Der Fünfjahreszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber bis zu 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktuelle Auskunft (nicht älter als 6 Monate) aus dem Gewerbezentralregister
1. Angebotsschreiben (633),
2. Eigenerklärung zur Eignung (124),
3. aktuelle Auskunft (nicht älter als 6 Monate) aus dem Gewerbezentralregister,
4. aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
5. aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung einer zuständigen Krankenkasse,
6. Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig,
7. Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
8. Ergänzende Vertragsbedingungen Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
9. Nachweis DIN EN-ISO 9001 (Qualitätsmanagement) – optional,
10. Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen – optional,
11. Nachunternehmererklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit – optional,
12. Ergänzende Vertragsbedingungen zu § 12, § 15, § 17, § 18 ThürVgG,
13. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich die Bieter anderer Unternehmen bedienen (235)- optional,
14. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (236) – optional,
15. Datenschutz: Auftragsverarbeitungsvertrag 16. Nachweis Prüfung unabhängige Instanz nach § 11 BDSG, sofern vorhanden (LV).
Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig (PTB-Zulassung),
3 Referenzen über vergleichbare Aufträge, nicht älter als 3 Jahre,
Zeichnungen, Netzpläne, Dokumentationen über angebotene Verfahren, Lösungen, Hard- und Software falls zu bejahen: Beschreibung der Begebenheiten, unter denen nicht korrekt gemessen werden kann (LV) Übersicht über die angebotenen Schnittstellen zu Owi-Anwendungen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikationen oder Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (124) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben, oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gem. § 55 (2) Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.4.2025, optional 1.4.2026 oder 1.4.2027
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel im Vergabeportal subreportELVIS. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Bieter umgehend auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen.
Der Auftraggeber behält sich für die Beantwortung von Bieterfragen einen Zeitraum von 3 Werktagen vor.
Bietergemeinschaften:
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist den Vergabeunterlagen beiliegend.
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen über die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 (3) S. 1 Nr. 1-4 des GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2016 hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 (3) GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 (1) Nr. 2. § 134 (1) S. 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 (3) S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gem. § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information, geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.