Durchführung von Winterdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 059-2020-UHK_EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenbühl 28/29
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Winterdienstleistungen
Durchführung von Winterdienstleistungen (Räumen, Streuen, Räumen und Streuen) auf ca. 92 km Kreisstraßen (Freie Strecke) im Unstrut-Hainich-Kreis. Desweiteren beinhaltet die Ausschreibung begleitende Winterdienstleistungen wie Schneezäune auf-/abbauen/einlagern und Sofortreparaturen mit Kaltmischgut.
Kreisstraßen ausschließlich im Bereich der freien Strecke im Unstrut-Hainich-Kreis
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen (ausschließlich freie Strecke) des Unstrut-Hainich-Kreises abzuschließen. Dies beinhaltet neben dem Räumen, Streuen, Räumen und Streuen auch Kontrollfahrten sowie begleitende Winterdienstleistungen wie Schneezäune auf-/abbauen und Sofortreparaturen mit Kaltmischgut.
Ergänzung zur II.2.7): Die Rahmenvereinbarung wird für 5 Jahre geschlossen, von der Winterperiode 2020/21 bis zum Ende der Winterperiode 2024/25. Für Kündigungsmöglichkeit gilt das GWB und die VOL/B für beide Vertragspartner. Der Vertrag muss durch die Vertragspartner nicht extra zum 30.4.2025 gekündigt werden. Der Vertrag läuft automatisch aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Sollten Nachweise zur Eignung fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage mit einer Frist von 3 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung zum Umsatz für gleichartige Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollten Nachweise zur Eignung fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage mit einer Frist von 3 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
— Anzeige bei bzw. Zustimmung (ggf. Bescheid) der unteren Wasserbehörde zur Lagerung von Streusalz/ Sole für die Lagerstätte;
— Nachweis der Berufserfahrung im Winterdienst auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen für das für die Einsatzleitung vorgesehene Personal sowie von mind. 50 % der vorgesehenen Kraftfahrer, die für die Ausführung des Winterdienstes benötigt werden (siehe Anlage Bietereintragungen „Angaben zu Mitarbeitern mit Winterdiensterfahrung“). Die Kraftfahrer müssen für mind. eine Winterdienstsaison ein mit Frontpflug und Streuautomat ausgerüstetes Winterdienstfahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t) geführt haben;
— Nachweis der technischen Ausstattung des Bieters und der anderen Unternehmen (NU) mit Winterdienstfahrzeugen und -technik zur Betreuung der Strecken. Darüber hinaus ist mindestens 1 zusätzliches Winterdienstfahrzeug, ein rotierendes Schneeräumgerät sowie ein Schaufelradlader nachzuweisen. Bei nicht vorhandener technischer Ausstattung ist deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit durch autorisierte Angebote zum Kauf, Leasing oder zu Miete nachzuweisen (siehe Anlagen Bietereintragungen „Geräteverzeichnis für Winterdienstfahrzeuge) und „Geräteverzeichnis für zusätzliche Schneeräumtechnik“);
— Bestätigung der NOVASIB GmbH, dass die Leistungserfassung des Winterdienstes via MBDE (Mobile Betriebsdatenerfassung) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gewährleistet ist;
— Routenplanung Winterdienst – Kartendarstellung oder tabellarische Übersicht;
— Qualifikation der zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. MVAS bzw. gleichwertiger Nachweis.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter einzureichende Nachweise gemäß Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen nach – § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen;
— Verpflichtungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind zusätzlich folgende Erklärungen gemäß ThürVgG einzureichen:
— Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Ent-geltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
Die Aufforderung zur Vorlage erfolgt mit einer Frist von 3 Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die längerfristige Vertragsdauer soll dem Bieter eine wirtschaftliche Sicherheit geben, da dieser zur Erbringung der geforderten Leistung Material, Maschinen, Personal sowie Lagerflächen neu anschaffen, mieten/ leasen und unterhalten muss. Damit sollen auch Klein- und mittelständische Unternehmen angesprochen werden, die bei einer kürzeren Vertragsdauer den wirtschaftlichen Aufwand scheuen würden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.