Rahmenvertrag Prüfungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: R 4149/20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Prüfungsleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2020 bis 2025.
Lübeck Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2020 bis 2025.
Der Vertrag kann um einmalig um weitere 12 Monate auf insgesamt maximal 72 Monate verlängert werden.
Soweit es mehr als 6 geeignete Bewerber gibt, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand nachfolgender Kriterien:
1. Referenzen (siehe Eignungsnachweis Ziff. 11),
2. Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität (siehe Eignungsnachweis Ziff. 9).
3. Zusammensetzung des Prüfungsteams (siehe Eignungsnachweis Ziff. 10).
4. Vorlage eines aktuellen Transparenzberichtes (siehe Eignungsnachweis Ziff. 12).
Die Ausschreibung erfolgt Auftraggeber seitig für folgende Gesellschaften:
— Stadtwerke Lübeck Holding Konzern;
— Stadtwerke Lübeck Holding GmbH;
— Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH;
— Stadtwerke Lübeck GmbH;
— TraveNetz GmbH (vormals: Netz Lübeck GmbH);
— TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH;
— Stadtverkehr Lübeck GmbH;
— Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH;
— Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co.KG;
— Windmüllerei Broderstorf IV GmbH & Co.KG;
— Trave Erneuerbare Energien Beteiligungs-Komplementär GmbH;
— Trave Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH;
— PassatEnergie GmbH;
— Rumba Solarparks GmbH & Co KG (neu in 2020);
— SWL Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH;
— Windpark Bokel GmbH und Co.KG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) – (13) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr).
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen (Prüfung von öffentlichen Unternehmen der Energiewirtschaft).
9. Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im Bereich der Wirtschaftsprüfung, aufgeteilt nach Berufsgruppen, insbesondere für die Prüfung von öffentlichen Unternehmen der Energiewirtschaft, nebst Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren in Deutschland.
10. Angabe des beim Projekt vor Ort einzusetzenden Prüfungsleiters und dessen Stellvertreters bzw. etwaiger weiterer Führungskräfte mit Darstellung der Qualifikation.
11. Nachweis der Referenzen anhand der beigefügten Bewertungsmatrix für Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für mindestens 5 dieser Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
a) Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden,
b) Aufgabenumfang
c.) Adresse, Telefonnummer und – soweit dies möglich ist – Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen.
12. Vorlage aktueller Transparenzbericht (nicht älter als 3 Jahre/Ausschlusskriterium).
13. Peer Review Bescheinigung nicht älter als 3 Jahre oder Eigenerklärung.
Gem. Verdingungsunterlagen.
Gem. Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4149/20.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDAA2
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.