Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV auf der RegioBus-Linie R1 Merzig – Wadern

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Wilhelm-Heinrich-Str. 36
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.zps-online.de

I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV auf der RegioBus-Linie R1 Merzig – Wadern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Merzig-Wadern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG über einwettbewerbliches Vergabeverfahren für die RegioBus-Linie R1 gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007.

Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr.1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.1.2022 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 mit einer Laufzeit von 1.1.2022 bis 31.12.2031 in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben. Die Verkehrsleistung wird im Wettbewerb nach den Bestimmungen von GWB und Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Juni 2021 eingeleitet.

Die Standardverkehrsleistung besteht aus einem vertakteten Busverkehr nach § 42 PBefG zwischen den Städten Merzig und Wadern. Ein Teil der Fahrten endet in Losheim am See. Hieraus ergibt sich zwischen Merzig und Losheim ein ca. 20/40-Minuten-Takt und zwischen Merzig und Wadern ein 60-Minuten-Takt.

Zusätzlich verkehrt ganzjährig der Rad- und Freizeitbus R100 in die Linie R1 integriert. Außerhalb der Fahrradsaison (vor dem 1. Mai und nach den Herbstferien) wird auf den Fahrradträger verzichtet.

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen werden in ergänzenden Dokumenten zur Vorinformation zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese ergänzenden Dokumente enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Diese Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.zps-online.de/aufgaben/download-ausschreibungen/

Die Anforderungen für Standards (Qualitäten), Fahrplan etc. gemäß dieser ergänzenden Dokumente sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2022
Laufzeit in Monaten: 120

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

Soziale Standards: Es gelten das aktuelle Saarländische Tariftreuegesetz (STTG), zuletzt geändert am 6.Februar 2013 sowie die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohnes gemäß § 3 Abs. 5 Satz 3 STTG. Das Unternehmen gibt eine schriftliche Erklärung nach dem STTG ab (Tariftreueerklärung), dass es sich verpflichtet, seinen Beschäftigten sowie den Beschäftigten der beauftragten Subunternehmer bei der Ausführung der Leistung mindestens das Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen, das in einem im Saarland für diesen Bereich geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Der Aufgabenträger weist darauf hin, dass die Vergabe dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt und dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG Verstöße gegen das MiLoG prüft.

Die zuständige PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.

Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird ausdrücklich hingewiesen.

Zuständig für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energieund Verkehr, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2020