Museum „Alte Post“; Heizungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 159-392007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Museum „Alte Post“; Heizungstechnik
Gemäß Baubeschluss V 18/0555-01 soll eine brandschutztechnische Sanierung inkl. 2-ten Rettungsweg, sowie die Anpassung der Lüftungs- und Klimatechnik, die Erneuerung der Video- und Einbruchmeldeanlage sowie Fenster- und Firstsanierung, Fassadenanstrich im Museum Alte Post durchgeführt werden. Die Brandschutzsanierung der Heizungstechnik ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Gemäß Baubeschluss V 18/0555-01 soll eine brandschutztechnische Sanierung inkl. 2-ten Rettungsweg, sowie die Anpassung der Lüftungs- und Klimatechnik, die Erneuerung der Video- und Einbruchmeldeanlage sowie Fenster- und Firstsanierung, Fassadenanstrich im Museum Alte Post durchgeführt werden. Die Brandschutzsanierung der Heizungstechnik ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Museum Alte Post – Mülheim an der Ruhr – Heizungstechnik
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.