Architektenleistungen (Innenarchitektur) für den „Umbau der Persiluhrpassage in eine kulturelle Bildungseinrichtung mit integrierter Bibliothek" in Lünen Referenznummer der Bekanntmachung: 111-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Innenarchitektur) für den „Umbau der Persiluhrpassage in eine kulturelle Bildungseinrichtung mit integrierter Bibliothek" in Lünen
Der Innenarchitekt (hier „Bibliotheksplaner" genannt) soll die Fachplanung sowohl der Stadtbücherei, als auch der Gestaltung und Möblierung der weiteren multifunktionalen Flächen der Gemeinbedarfseinrichtung übernehmen. Für die Einrichtung der Verwaltungsbüros wird in großen Teilen auf vorhandene Möbel und Lieferverträge zurückgegriffen, so dass hier nur in Bezug auf ggf. Neue Anordnungen im Raum Empfehlungen auszusprechen sind.
Der „Bibliotheksplaner" hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der bereits bei der Stadt Lünen bestehenden Projektgruppe und des architektonischen Entwurfs für die Immobilie sowie der weiteren Fachplanungen die Leistung Innenarchitektur zu erbringen und diese in die Gesamtplanung zu integrieren. Hierbei sollen für die neue Stadtbücherei neben den klassischen Bereichen der Ausleihe von Medien und deren Präsentation, vorrangig die Funktionen Aufenthalt und Begegnung (Bibliothek als Dritter Ort), Lernen und Ausprobieren
(Bibliothek als Ort des Lebenslangen Lernens), sowie Veranstaltungen (Bibliothek als Ort der kulturellen Bildung) realisiert werden. Dabei ist ein konfliktfreier Betrieb der gesamten Gemeinbedarfseinrichtung, sowohl mit der Funktionalität der Bücherei im Sinne eines dritten Ortes und den multifunktional nutzbaren weiteren Räumlichkeiten (Treffpunkt für Aktivitäten und Veranstaltungen) sicherzustellen. Es ist von 50 000 Medieneinheiten in der Bibliothek auszugehen, mit einem Magazin (Lagerfläche im Tiefgeschoss) von ca. 75 qm.
Lünen
Der Innenarchitekt (hier „Bibliotheksplaner" genannt) soll die Fachplanung sowohl der Stadtbücherei, als auch der Gestaltung und Möblierung der weiteren multifunktionalen Flächen der Gemeinbedarfseinrichtung übernehmen. Für die Einrichtung der Verwaltungsbüros wird in großen Teilen auf vorhandene Möbel und Lieferverträge zurückgegriffen, so dass hier nur in Bezug auf ggf. neue Anordnungen im Raum Empfehlungen auszusprechen sind.
Der „Bibliotheksplaner" hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der bereits bei der Stadt Lünen bestehenden Projektgruppe und des architektonischen Entwurfs für die Immobilie sowie der weiteren Fachplanungen die Leistung Innenarchitektur zu erbringen und diese in die Gesamtplanung zu integrieren. Hierbei sollen für die neue Stadtbücherei neben den klassischen Bereichen der Ausleihe von Medien und deren Präsentation, vorrangig die Funktionen Aufenthalt und Begegnung (Bibliothek als Dritter Ort), Lernen und Ausprobieren (Bibliothek als Ort des Lebenslangen Lernens), sowie Veranstaltungen (Bibliothek als Ort der kulturellen Bildung) realisiert werden. Dabei ist ein konfliktfreier Betrieb der gesamten Gemeinbedarfseinrichtung, sowohl mit der Funktionalität der Bücherei im Sinne eines dritten Ortes und den multifunktional nutzbaren weiteren Räumlichkeiten (Treffpunkt für Aktivitäten und Veranstaltungen) sicherzustellen. Es ist von 50.000 Medieneinheiten in der Bibliothek auszugehen, mit einem Magazin (Lagerfläche im Tiefgeschoss) von ca. 75 qm.
Zu den Aufgaben des „Bibliotheksplaners" gehören im Detail folgende funktionale und gestalterische Themen:
— Berücksichtigung des Bibliothekskonzeptes der Stadtbücherei Lünen vom 24.08.2018 als Planungsvorgabe für die Planungsbeteiligten;
— Gestalterische und organisatorische/funktionale Gesamtkonzeption der Innenräume des Erdgeschosses und eines neu zu errichtenden Raums im Obergeschoss (Empore);
— Erarbeiten eines Farb- und Materialkonzeptes und Abstimmung mit dem Kernprojektteam und dem Architekten;
— Beleuchtungskonzept (keine Lichtplanung) mit Auswahl/gestalterischer;
Beratung zu Beleuchtungssystemen abgestimmt auf das Gesamtkonzept der Innenräume
— Überprüfen und Abstimmen von Deckenspiegeln und Wandabwicklungen der Planungsbeteiligten;
— Berücksichtigung von Brandschutzkonzept und Raumakustik sowie energetische Anforderungen;
— Entwicklung eines barrierefreien Konzepts;
— Teil A Sondermöbel Gemeinbedarfseinrichtung (wie ein Allinone Informations-/Empfangstresen, mobiler Kaffeetresen, Einrichtung des trennbaren Multifunktionsraumes);
— Teil B Sondermöbel Bibliothek (wie ein Gaming-Bereich, Arbeitsbereiche;
— Empore, ggf. mit Standardmöbeln möglich, intelligentes Regal zur Selbstverbuchung, Außenrückgabe) sowie Standardmöbel (kommunikative Sitzlounge, Arbeitsbereiche für die Bibliotheksnutzer, Kinderecke, Zeitschriftenregal mit Lesebereich).
— Erstellung eines multimedialen Konzeptes für die Konferenz- und Präsentationstechnik (Audiovisuelle Medientechnik) in dem alle Komponenten zu einem vollständigen System verschmelzen;
— Die Multimedia-Konzeption soll mit den anderen zu entwickelnden Konzepten (Beleuchtung, Sondermöbel Bibliothek, Gesamtkonzept der Innenräume usw.) harmonieren und die Bedürfnisse und Ambitionen der Einrichtung widerspiegeln;
— Das Multimedia-Konzept ist in Zusammenarbeit mit dem Kernprojektteam und dem Architekten zu entwickeln;
— Die technische Ausgestaltung, d. h. Kabelwege, Zuleitungen, Schaltkreise etc. liegt zwar in der Verantwortung des Fachingenieurs für Elektro- und Nachrichtentechnik, die Vorgaben sollen aber durch den Bibliotheksplaner erarbeitet werden.
Der Innenarchitekt soll die künstlerische Leitung über die folgenden Bereiche erhalten:
— Außenwandbekleidung innen;
— Innentüren und -fenster;
— Innenwandbekleidungen und Wandabwicklungen;
— Elementierte Innenwände;
— Deckenbeläge – Oberböden;
— Deckenkleidungen – Oberflächenqualitäten und Deckenspiegel;
— Dachbekleidungen – Oberflächenqualitäten und Deckenspiegel.
Es werden diejenigen Bewerber für die 2. Stufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt, welche die höchste Punktzahl bei den zusätzlichen Kriterien aus dem Bewerberbogen erreichen und zugleich die dort gennanten Mindestkriterien erfüllen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistungen (Honorare) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019).
Zu 1)
Nachweis (Kopie der Versicherungspolice), einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer ist den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügen.
Mindest nötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht:
Eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird, sowie ein Angebot eines Versicherers, dass dieser im Falle des Zuschlags bereit ist, einen entsprechenden Vertrag mit dem Bewerber einzugehen, sind als Anlage beigefügt.
3. Nachweis zur Berufszulassung (Inhaber, Vertreter Büroleitung und Projektverantwortliche)
4. Angabe der Mitarbeiterstruktur in den letzten 3 Jahren (jährliches Mittel in den Jahren 2017-2019) unterteilt nach
— Geschäftsführer/Partner;
— Weitere Führungskräfte;
— Ingenieur/Architekt/-innen Projektplanung;
— Ingenieur/-innen Bauphysik (Wärme- und Schallschutz);
— Technische Zeichner/-innen.
(siehe Bewerberbogen, bitte entsprechende Angaben dort vornehmen).
5. Erklärung über die verfügbare technische Ausrüstung § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV:
Technische Ausstattung zur Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen unterteilt nach
— Hardware;
— Standardsoftware;
— Spezialsoftware;
— Eigene Softwareentwicklung;
— Sonstiges.
6. Maßnahmen zur bürointernen Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV:
Angabe, ob eine Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätssicherung) vorhanden ist (Nachweis ist beizufügen, sofern vorhanden)
7. Nachweis von zwei Referenzen gem. Bewerberbogen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Mindestkriterien zu 3)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung
Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Ingenieur/in berechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG bzw. 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
(ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Teilnahmeberechtigt ist. Bewerber von Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen. Der Nachweis der Berufszulassung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
Bitte nutzen Sie für die Angaben den Bewerberbogen und fügen Sie die geforderten Nachweise bei.
Mindestkriterien zu 4)
Mind. 5 Mitarbeiter (i. Mittel der letzten 3 Jahre).
Mindestkriterien zu 7)
Referenzlisten über die in den letzten 6 Kalenderjahren (2014-2019) erbrachten Leistungen in den geforderten Fachbereichen/in der geforderten Größenordnung:
Es sind 2 vollständig abgeschlossene Referenzobjekte (LP 2 - 8) anzugeben, auch bei Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften. Zu dem Referenzprojekt sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten, textliche Erläuterungen) auf maximal 3 DIN A3 Seiten (je Referenz) zwingend beizufügen.
Das Investitionsvolumen pro Referenz beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Die Referenzen umfassen jeweils den Nutzungstyp „öffentliches oder privates Gebäude aus den Bereichen Sport, Bildung, Büro, Gesundheit, Gewerbe mit Bibliothek oder Austellungsbereich"
Die Referenzen umfassen jeweils Architektenleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI), § 35, LP 2-8, Gebäude und Innenräume.
Die Referenzen umfassen jeweils "Bauen im Bestand".
Bitte nehmen Sie die erforderlichen Angaben im Bewerberbogen vor und fügen Sie die geforderten Anlagen bei.
— Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften (Land NRW)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung
Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Ingenieur/in berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG bzw. 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Teilnahmeberechtigt ist. Bewerber von Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.
Sh. Vergabeunterlagen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 10.7.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVY297
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.