Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.24
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 10
Ort: Hohnstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01848
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohnstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“
Die Stadt Hohnstein liegt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und ist mit seinen rund 3 260 Einwohnern als Grundzentrum eingestuft. Die Burg Hohnstein befindet sich zentral im Stadtgebiet der Stadt Hohnstein und wird durch die Dresdener Straße und den Markt erschlossen.
Die durch die Stadt in 2018 beschlossene Übernahme der Burganlage in Form des Eigentumerwerbs ist Anlass, ein städtebauliches Entwicklungskonzept über diesen Bereich zu legen, welches Grundlage für die Antragsstellung auf Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ab 2021 ist. Die Stadt Hohnstein beabsichtigt als Kernmaßnahme die Sanierung der Burganlage Hohnstein, d. h. sämtlicher Hoch- und Tiefbauanlagen.
Hierfür möchte sich die Stadt Hohnstein eines Projektsteuerers bedienen. Der Projektsteuerer soll seine Tätigkeit zeitgleich mit den derzeit in Ausschreibung befindlichen Planungsleistungen, voraussichtlich ab 1/2021 aufnehmen.
Sowohl für die Stadt Hohnstein als auch für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellt die Realisierung eines wirtschaftlich tragfähigen Konzeptes die Möglichkeit dar, den Makrostandort um die Burg Hohnstein mit seinen vielfältigen Angeboten wieder zu einer regionalen und überregionalen Bedeutung zu führen. Hierzu wurde bereits in 2018 durch KEM Mitteldeutschland GmbH, Dresden eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt. Im Rahmen der Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen wurde diese insbesondere in den Kostenerwartungen modifiziert.
Als Anlage werden beigefügt:
1) Lage- und Höhenplan im M 1:200; Quelle: LRA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, 2/2016;
2) Machbarkeitsuntersuchung, Stand 12/2018; KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Dresden;
3) Kostenrahmenschätzung, Stand 12/2019, die STEG Stadtentwicklung GmbH, Dresden.
Darüber hinaus finden sich Hinweise zur Bewertung in den Unterlagen. Das „Angebotsformular“ ist zwingend zu verwenden.
Hohnstein
DEUTSCHLAND
Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (5. Auflage, März 2020). Die Beauftragung soll stufenweise (Stufe 1: Projektstufen 1 und 2; Stufe 2: Projektstufen 3 bis 5) erfolgen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen 1 bis 5 des o. g. AHO-Heftes. Ein Anspruch auf die Gesamt-Beauftragung besteht nicht.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht:
— Entwickeln, Abstimmen und Dokumentieren der projektspezifischen Organisationsvorgaben und Projektstrukturplanung, Feinabstimmung;
— Mitwirken bei der Festlegung der Projektziele und der Dokumentation der Projektvorgaben, Fortschreibung;
— Mitwirkung bei der Festlegung eines Projektkommunikationssystems;
— Mitwirkung bei der Klärung der Standortfragen;
— Aufstellen und Abstimmen des Terminrahmens und Steuerungsterminplans für das Gesamtprojekt;
— Mitwirkung bei der Erfassung logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen, Mitwirkung bei der Aktualisierung;
— Mitwirken bei der Erstellung einer Vergabe- und Vertragsstruktur für die Planungsleistungen gemäß §§ 34, 39, 51, 55 HOAI;
— Vorbereiten und Abstimmen der Inhalte der Planerverträge;
— Mitwirkung bei der Bemusterung;
— Überprüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Abschlagsrechnungsprüfung der Objektüberwachung zur Zahlung an ausführende Unternehmen;
— Unterstützen des Auftraggebers bei der Abwendung von Forderungen Dritter;
— Prüfen der Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben:
JourFix Stadt/Landkreis alle acht bis zehn Wochen; Planungsabstimmungen alle vier bis sechs Wochen; Teilnahme an Bauberatungen alle vier Wochen.
Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren weiterer Planer- und Gutachterleistungen.
Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht zur Verfügung zu stellen.
Die Gesamtbaukosten (KG 200 bis KG 600) werden derzeit auf 11,716 Mio. EUR netto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenrahmenschätzung rund [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 200 bis 700, ohne KG 710). Voraussichtlicher Planungsbeginn ist Januar 2021.
Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Projektsteuerung zu beauftragende Unternehmen nicht gleichzeitig auch mit Planungsleistungen für das Vorhaben beauftragt werden soll.
Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Stufenweise Beauftragung, siehe II.2.4)
Es erfolgt eine Bewertung der Qualitätskriterien „schriftliche Darstellung zu Organisation und Ablauf iund zum Umgang mit dem Steuerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe, Umgang mit den Planungsbeteiligten“, „Personaleinsatzplan, Personelle Besetzung“ sowie „Kostenverfolgung“ und „Preis“ entsprechend der beigefügten Unterlagen „Verfahrensleitfaden/Weiterführende Hinweise“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in Beruf- und Handelsregister gemäß Angebotsformular; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Angebotsformular.
Eigenerklärung, dass die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Unternehmens der vergangenen drei Jahre mindestens sieben betragen hat.
Referenzliste des Unternehmens mit Darstellung von mindestens drei Projekten der Projektsteuerung, davon maximal ein Tiefbauprojekt der letzten drei Jahre. Die Darstellung laufender Projekte ist möglich, sofern sich diese mind. in Stufe 4 befinden. Anzugeben sind darüber hinaus der Auftraggeber einschließlich Kontaktdaten eines Ansprechpartners, der konkrete Leistungserbringungszeitraum bzw. das voraussichtliche Ende der Leistungserbringung, die erbrachten bzw. beauftragten Leistungen und das Honorarvolumen; Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR Personenschäden und mind. 3,0 Mio. EUR Sach-/Vermögensschäden je Versicherungsfall.
§ 75 Abs. 1, 2 VgV (Nachweis für Projektleitung und stlv. Projektleitung)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, 01848 Hohnstein, Ratssaal
Befugte Personen sind ausschließlich Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Hohnstein behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen zu verlangen, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist (§ 56 VgV). Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, so wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich.
Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
Bewerbergemeinschaften
Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich.
Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Eignungsleihe/Unterauftragnehmer
Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Fragen, die nicht bis zum 20.7.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Frist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal eVergabe.de zu erfolgen. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Frist die Übermittlung zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Weg übermittelte Angebote, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.