Unterhalts- und Grundreinigung der Hauptkläranlage, des BKI u. der Yorkkaserne Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0418-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung der Hauptkläranlage, des BKI u. der Yorkkaserne
Unterhalts- u. Grundreinigung in der Hauptkläranlage, im Bürgerhaus Kinderhaus und im Dienstgebäude Yorkkaserne.
Unterhalts- und Grundreinigung Hauptkläranlage
Drei Objekte im Stadtgebiet Münster Münster (Westfalen):
— Los 1: Münster-Coerde;
— Los 2: Münster-Kinderhaus;
— Los 3: Münster-Gremmendorf.
Unterhalts- und Grundreinigung der Hauptkläranlage: ca. 337 896 m2 Jahresreinigungsfläche, 5 Tage/Woche, Grundreinigung einmal jährlich 2 049 m2.
Mit der zweimaligen Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Unterhalts- und Grundreinigung Bürgerhaus Kinderhaus
Drei Objekte im Stadtgebiet Münster Münster (Westfalen):
— Los 1: Münster-Coerde;
— Los 2: Münster-Kinderhaus;
— Los 3: Münster-Gremmendorf.
Unterhalts- und Grundreinigung
Bürgerhaus Kinderhaus: ca. 457 542 m2 Jahresreinigungsfläche in einer 5 Tage/Woche und ca. 423 400 m2 Jahresreinigungsfläche in einer 6 Tage/Woche, Grundreinigung einmal jährlich 4 083 m2.
Mit der zweimaligen Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Unterhalts- und Grundreinigung Dienstgebäude Yorkkaserne
Drei Objekte im Stadtgebiet Münster Münster (Westfalen):
— Los 1: Münster-Coerde;
— Los 2: Münster-Kinderhaus;
— Los 3: Münster-Gremmendorf.
Unterhalts- und Grundreinigung Dienstgebäude Yorkkaserne: ca. 407 196 m2 Jahresreinigungsfläche, 5 Tage/Woche, Grundreinigung einmal jährlich ca. 4 035 m2.
Mit der zweimaligen Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft („Eigenerklärung zur Eignung“ liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
— Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, Vermögens-, u. Schlüsselverlustschäden mit Angaben der Deckungssummen) („Eigenerklärung zur Eignung“ liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Versicherungsnachweis einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor. („Eigenerklärung …“ liegt bei);
— Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. („Eigenerklärung zur Eignung“ liegt bei).
Einzureichende Unterlagen:
— Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufs- und Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden („Eigenerkärung zur Eignung“ liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Objektbesichtigung (Vordruck) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
— Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzen der letzten drei Jahre erbrachten Büroreinigungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers mit Ansprechpartnerr und Telefonnummer).
Hinweis: „Vordruck“:
— Formular Qualitätssicherungs- u. Personalmanagementkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
— Firmenprofil (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hinweis: „Vordruck“;
— BIV Stundenverrechnungssatzaufschlüsselung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): BIV Stundenverrechnungssatzaufschlüsselung (Der BIV Vordruck ist in allen Einzelpositionen auszufüllen. [Betrag gelöscht] EUR-Positionen sowie fehlende Einträge sind unbedingt zu erläutern).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement, Klemensstraße 10, 48143 Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1. dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Die elektronische Angebotsabgabe ist von der Stadt Münster seit dem 1.1.2020 bei allen Vergabeverfahren die alleinige zugelassene Form der Angebotsabgabe.
Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben.
Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt.
Auf dieser Internetseite, die wird dringend empfehlen, sind zahlreiche Tipps und Hinweise nachzulesen: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Die „Video-Tutorials“ bieten eine gute Hilfestellung bei den ersten Schritten hin zur elektronischen Angebotsabgabe.
Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die Installation eines „Bietertools“ auf Ihrem Computer notwendig. Das Bietertool wird Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe das Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist einzustellen.
Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte Signatur in Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und zulässig. Dies stellt keine Ein-schränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte keine Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu.
Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen.
Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, nicht enmal von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet.
Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3. im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=[removed]
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung;
— ggf. gültige E-Mail-Adresse;
— Anschrift;
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge:
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres Angebots/Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1. Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten,
2. Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3. Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO,
4. Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen,
5. Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln,
6. Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYR0S
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html