Lieferung von Strom und Erdgas für Gebäude u. Straßenbeleuchtung – Gemeinde Niederen Börde Referenznummer der Bekanntmachung: 68-B.2020-VgV.Wa
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Straße 25
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwolmirstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom und Erdgas für Gebäude u. Straßenbeleuchtung – Gemeinde Niederen Börde
Lieferung von Strom und Erdgas für Gebäude, sowie Strom für Straßenbeleuchtung für Gemeinde Niedere Börde.
Lieferung Erdgas für Gebäude
Gebäude der Gemeinder Niederen Börde
Die Gemeinde Niedere Börde (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie und Erdgas national im offenen Verfahren aus.
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für Gebäude und sowie die Lieferung von Erdgas an alle Strom- bzw. Gasabnahmestellen inkl. Straßenbeleuchtung des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage 1 Erdgas, Anlage 2 Strom, Anlage 3 Straßenbeleuchtung) aufgelistet sind.
Das Gesamtvolumen beträgt:
Elektrische Energie:
— Gebäude: ca. 204 600 kWh/Jahr;
— Straßenbeleuchtung: ca. 360 000 kWh/Jahr.
Erdgas: ca. 1 900 000 kWh/Jahr
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im LVZ angegebenen jährlichen Verbrauchsdaten stammen vom derzeitigen Strom- und Erdgaslieferanten und beziehen sich im Wesentlichen auf das Abrechnungsjahr 2018/2019. Diese Daten stellen lediglich Orientierungsdaten für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
Die Ausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung an die im LVZ aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
1. Januar 2021, 0.00 Uhr bis zum 31. Dezember 2022, 24.00 Uhr
Der Strom- und Erdgasliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragsparteien neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Strom- und Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2024, 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftrag zur Strom- und Erdgaslieferung wird insgesamt in 3 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Erdgaslieferung (Anlage 1);
— Los 2: Stromlieferung für Gebäude (Anlage 2);
— Los 3: Stromlieferung für Straßenbeleuchtung (Anlage 3).
Maximal 2-malige Option auf jährliche Verlängerung.
Der Strom- und Erdgasliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragsparteien neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Strom- und Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2024, 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferung Strom für Gebäude
Die Gemeinde Niedere Börde (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie und Erdgas national im offenen Verfahren aus.
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für Gebäude und sowie die Lieferung von Erdgas an alle Strom- bzw. Gasabnahmestellen inkl. Straßenbeleuchtung des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage 1 Erdgas, Anlage 2 Strom, Anlage 3 Straßenbeleuchtung) aufgelistet sind.
Das Gesamtvolumen beträgt:
Elektrische Energie
— Gebäude: ca. 204 600 kWh/Jahr;
— Straßenbeleuchtung: ca. 360 000 kWh/Jahr.
Erdgas: ca. 1 900 000 kWh/Jahr
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im LVZ angegebenen jährlichen Verbrauchsdaten stammen vom derzeitigen Strom- und Erdgaslieferanten und beziehen sich im Wesentlichen auf das Abrechnungsjahr 2018/2019. Diese Daten stellen lediglich Orientierungsdaten für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
Die Ausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung an die im LVZ aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum:
1. Januar 2021, 0.00 Uhr bis zum 31. Dezember 2022, 24.00 Uhr
Der Strom- und Erdgasliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragsparteien neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Strom- und Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2024, 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftrag zur Strom- und Erdgaslieferung wird insgesamt in drei Lose aufgeteilt:
— Los 1: Erdgaslieferung (Anlage 1);
— Los 2: Stromlieferung für Gebäude (Anlage 2);
— Los 3: Stromlieferung für Straßenbeleuchtung (Anlage 3).
Maximal 2-malige Option auf jährliche Verlängerung:
Der Strom- und Erdgasliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragsparteien neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Strom- und Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2024, 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferung Strom für Straßenbeleuchtung
Die Gemeinde Niedere Börde (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie und Erdgas national im offenen Verfahren aus.
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für Gebäude und sowie die Lieferung von Erdgas an alle Strom- bzw. Gasabnahmestellen inkl. Straßenbeleuchtung des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage 1 Erdgas, Anlage 2 Strom, Anlage 3 Straßenbeleuchtung) aufgelistet sind.
Das Gesamtvolumen beträgt:
Elektrische Energie
— Gebäude: ca. 204 600 kWh/Jahr;
— Straßenbeleuchtung: ca. 360 000 kWh/Jahr.
Erdgas: ca. 1 900 000 kWh/Jahr
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im LVZ angegebenen jährlichen Verbrauchsdaten stammen vom derzeitigen Strom- und Erdgaslieferanten und beziehen sich im Wesentlichen auf das Abrechnungsjahr 2018/2019. Diese Daten stellen lediglich Orientierungsdaten für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
Die Ausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung an die im LVZ aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
1. Januar 2021, 0.00 Uhr bis zum 31. Dezember 2022, 24.00 Uhr
Der Strom- und Erdgasliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragsparteien neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Strom- und Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2024, 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftrag zur Strom- und Erdgaslieferung wird insgesamt in 3 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Erdgaslieferung (Anlage 1);
— Los 2: Stromlieferung für Gebäude (Anlage 2);
— Los 3: Stromlieferung für Straßenbeleuchtung (Anlage 3).
Maximal 2-malige Option auf jährliche Verlängerung:
Der Strom- und Erdgasliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragsparteien neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Strom- und Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2024, 24:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage zum Formblatt 611 Punkt.5.1 Nachweise und Erklärungen (VgV):
Die aufgeführten Nachweise und Unterlagen sind von Ihnen und gegebenenfalls Nachunternehmer/n, dem Angebot beizufügen. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 124_LD ist bei Nichtvorhandensein einer Präqualifizierung vom Unternehmen und seinem Nachunternehmen auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Vorlage eines Präqualifizierungsnachweises (Zertifizierung AVPQ) werden die dort hinterlegten Nachweise und Erklärungen für die Eignungsprüfung anerkannt.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen haben zwingend alle Angaben gemäß Formblatt 124 VHB_LD zu enthalten. Für Jungunternehmer/Start-Ups sind angepasste Formblätter zur Eigenerklärung (bzgl. Referenzen, Umsatz, Arbeitskräfte) beigefügt.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise sind vom Unternehmen und seinen Nachunternehmen zu erbringen.
Bei Vorlage einer Präqualifikation bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer durch das Unternehmen und seinen möglichen Nachunternehmen sind dem Angebot zusätzlich nachfolgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
— Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1-Basisparagraphen) – LVG LSA;
— Nachunternehmerverzeichnis;
— LVG LSA – Erklärung zum Nachunternehmereinsatz – LVG LSA;
— Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen – LVG LSA;
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung – LVG LSA;
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit – LVG LSA.
Bei Nichtvorlage einer Präqualifikation durch das Unternehmen sind folgende Nachweise/Unterlagen dem Angebot beizufügen:
— gültiger Nachweis Handelsregistereintragung;
— gültige Gewerbeanmeldung;
— Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1-Basisparagraphen) – LVG LSA;
— Nachunternehmerverzeichnis – LVG LSA;
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz – LVG LSA;
— Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen – LVG LSA;
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung – LVG LSA;
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit – LVG LSA.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen haben zwingend alle Angaben gemäß Formblatt 124 VHB_LD zu enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die geforderten Nachweise sind vom Unternehmen und seinen Nachunternehmen zu erbringen.
Bei Nichtvorlage einer Präqualifikation durch das Unternehmen sind folgende Nachweise/Unterlagen dem Angebot beizufügen.
— aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse;
— aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen/Finanzamt;
— aktuell gültiger Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung;
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betreffen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind (Für Jungunternehmer/Start Ups ab Tag der Unternehmensgründung);
— Erklärung/Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Erklärung/Angabe, das nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Eintragung wegen Verstößen im Gewerbezentralregister, keine Ausschlussgründe gemäß § 123 u. § 124 GWB).
Die geforderten Nachweise und Erklärungen haben zwingend alle Angaben gemäß Formblatt 124 VHB_LD zu enthalten.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die geforderten Nachweise sind vom Unternehmen und seinen Nachunternehmen zu erbringen.
Bei Nichtvorlage einer Präqualifikation durch das Unternehmen sind folgende Nachweise/Unterlagen dem Angebot beizufügen:
— aktuelle Referenzen in Bezug auf vergleichbare Leistungen, mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre, die Referenzen haben die Mindestangaben lt. FB 124_LD zu enthalten (Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
(Für Jungunternehmer/Start Ups ab Tag der Unternehmensgründung);
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
(Für Jungunternehmer/Start Ups ab Tag der Unternehmensgründung)
Die geforderten Nachweise und Erklärungen haben zwingend alle Angaben gemäß Formblatt 124 VHB_LD zu enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.lvwa.sachen-anhalt.de