Architektenleistungen – LP 1-9 – Neubau einer Rettungswache in Bornheim-Brenig Referenznummer der Bekanntmachung: 0113-22-20-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen – LP 1-9 – Neubau einer Rettungswache in Bornheim-Brenig
Architektenleistungen LP 1-9 gemäß § 34 HOAI
Für den Neubau der Rettungswache in Bornheim-Brenig (Rhein-Sieg-Kreis).
Rettungswache Bornheim Königstraße
53332 Bornheim-Brenig
Architektenleistungen für den Neubau der Rettungswache in Bornheim-Brenig, Gemarkung Brenig (Königstraße, 53332 Bornheim).
Beauftragt werden Leistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI (Leistungsphase 7 nur anteilig); Honorarzone III.
Terminplan:
— Auftrag/Beginn der Planung: Herbst 2020;
— Abschluss Entwurfsplanung: Sommer 2021;
— Beginn Vergabe: Frühjahr 2022;
— Beginn Ausführung: Frühjahr 2023;
— Baufertigstellung: Anfang 2025.
Planungsdaten:
— Nutzfläche gesamt: ca. 940 m2;
— Brutto-Grundfläche (geschätzt) ca. 1 330 m2;
— Bruttorauminhalt (geschätzt) ca. 6 520 m3;
— Grundstücksfläche: ca. 5 700 m2;
— Baukosten (KG 200-600, geschätzt): ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto;
— anrechenbare Kosten für die Architektenleistungen (geschätzt): ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— Mitarbeiter Tagdienst: ca. 42 Personen;
— Mitarbeiter Nachtdienst: ca. 7 Personen.
Angaben zur Bauaufgabe:
Neubau einer Rettungswache mit 8 Stellplätzen für Rettungsfahrzeuge (3 x RTW, 1 x KTW, 2 x NEF, 2 x Stellplatz Ausbaureserve) und einer Wasch- und Desinfektionshalle, einem Aufenthalts-, Ruhe- und Sanitärbereich für die Mitarbeiter, einem Verwaltungsbereich für die Wachleitung und die Wahrnehmung administrativer Aufgaben, sowie entsprechende Lagerflächen (Lager medizinische Materialien, Kfz-Lager, Putzmittelraum etc.).
Um die Funktion als Lehrrettungswache und Notarztstandort erfüllen zu können ist ein Schulungsraum, ein Büro für den Praxisanleiter mit Lagerflächen für Unterrichtsmaterial sowie ein Arbeits- und ein Ruheraum für den Notarzt vorzusehen.
Besonderheiten in der Planung und Bauausführung:
Das Gebäude soll hinsichtlich seiner Energieeffizienz die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllen, wobei die Fahrzeughalle bei diesem Nachweis nicht zu berücksichtigen ist. Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans und wird planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB eingeordnet. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt als Gemeinbedarfsfläche (für gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen bzw. öffentliche Verwaltungen) bzw. gemischte Baufläche aus. Wegen der Lage der Baufläche in einem Landschaftsschutzgebiet sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft und ausgleichende Maßnahmen in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan und einer Artenschutzrechtlichen Prüfung darzustellen und ggf. auch in der Gebäudeplanung zu beachten. Eine mögliche spätere Verkehrserschließung eines noch zu entwickelnden benachbarten Baugebietes ist in der Entwurfskonzeption ebenfalls zu berücksichtigen.
Weitere Details zur Planungsaufgabe sind aus den Teilnahme-/Vergabeunterlagen ersichtlich.
1. Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung.
2. Soweit die Mindestanforderungen durch mehr als 5 Bewerber erfüllt werden, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt in 2 Stufen, alle Teilnahmeanträge werden zunächst in der Runde 1 bewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (max. erreichbare Punktzahl/Gewichtung/max. gewichtete Punktzahl).
Die 10 punktbesten Bewerbungen der Runde 1 erreichen die Runde 2 und werden dort weiter bewertet, die übrigen Bewerbungen werden nicht weiter berücksichtigt. In Runde 2 werden die Referenzen der 10 punktbesten Bewerber aus der Runde 1 bewertet. Geprüft und bepunktet werden maximal 3 der zuvor in der Runde 1 bewerteten Referenzen durch telefonische Befragung der Referenzgeber. Die Bewertung erfolgt in Schulnoten von 1 bis 6, in Punkte umgerechnet. Aus der Summe der erreichten Punkte in den Runden 1 und 2 wird eine Rangfolge der 10 verbliebenen Bewerber ermittelt. Die 5 punktbesten Bewerber werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem 10. bzw. 5. Rang, wird der Teilnehmerkreis der nächsten Stufe entsprechend erweitert.)
Runde 1: (max. erreichbare Punktzahl 275 Punkte), Aufschlüsselung:
1.1 Fachliche Eignung – Referenzunabhängige Kriterien (insgesamt max. 75 Pkt.)
— 1.1.1 Architekten/Bauingenieure (Büroinhaber und festangestellt) mit Berufserfahrung (BE) größer/gleich 5 Jahre in LP 5-8: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.;
— 1.1.2 Arch./Ing. mit BE größer/gleich 2 Jahre, im Bauen für öffentliche Auftraggeber: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.;
1.2 Fachliche Eignung – Referenzabhängige Wertungskriterien – formal (insgesamt max. 200 Pkt.).
— 1.2.1 Brutto-Baukosten KG 300 + 400: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.;
— 1.2.2 Beauftragte Leistungsphasen Architektenleistung LP 5-8: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.;
— 1.2.3 gewerkeweise Ausschreibung: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.;
— 1.2.4 Öffentlicher Auftraggeber: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.;
— 1.2.5 Vergleichbare Nutzung (Rettungswache, Feuerwache oder sonstige Einrichtung mit 24 Stundenbetrieb und Fahrzeugen in Alarm-Bereitschaft): max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt..
Runde 2: (max. erreichbare Punktzahl 225 Punkte), Aufschlüsselung:
2.1 erste geprüfte Referenz (max. 75 Pkt.):
— 2.1.1 Planung, Qualität der Planung, Detailgenauigkeit, Auskömmlichkeit der Planung: max. 5 Pkt/3-fach/15Pkt.;
— 2.1.2 Koordination/Zusammenarbeit der Planer/Fachingenieure in die Planung, Umsetzung der Wünsche Bauherr: max. 5 Pkt/3-fach/15 Pkt.;
— 2.1.3 Termine und Kosten: max. 5 Pkt/6-fach/30 Pkt.;
— 2.1.4 Qualität der Bauleitung, Organisation der Baustelle, Bauablauf, Nachtragsmanagement: max. 5 Pkt/3-fach/15 Pkt.;
2.2 und 2. 3 zweite und dritte Referenz: Bewertung analog erster Referenz (je max. 75 Pkt.).
Maximal erreichbare Punktzahl Runde 1 und 2 gesamt: 500 Punkte
Detaillierte Angaben zu dem Bewertungsmaßstab der einzelnen Unterkategorien sind in der Bewertungsmatrix (Anlage zum Teilnahmeantrag) dargestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die im Folgenden genannten Nachweise/Erklärungen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft gefordert:
Ich /Wir erkläre(n), dass
— keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen. Erklärung mittels Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe" (s. Vergabeunterlagen)
Ich /Wir erkläre(n), dass
— mir/uns bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
— ich/wir im Auftragsfall die Sicherheit/Versicherung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3,5 Mio. EUR für sonstige Schäden – zur Verfügung stelle/stellen, diese werde/n ich/wir spätestens im Auftragsfall abschließen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrecht erhalten;
— ich/wir im Auftragsfall bereit bin/sind, eine Erklärung gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz zu unterzeichnen;
— ich/wir im Auftragsfall bereit bin/sind, eine auskömmliche örtliche Bauleitung sicherzustellen und für den Zeitraum der baulichen Umsetzung der Maßnahme durchgehend mit einer projektverantwortlichen Bauleitung zu besetzen.
Auf Anforderung sind entsprechende Eigenerklärungen auch von vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen.
Eigenerklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu erklären, ob sie oder ihre Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind. Sofern entsprechende Verknüpfungen bestehen, sind diese in separater Anlage darzustellen und zu erläutern.
Mit Angebotsabgabe ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Vor Vertragsabschluss ist ein Nachweis über die im Auftragsfall geforderten Auftragssummen bzw. eine Zusage der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen vorzulegen (mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3,5 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Folgende Erklärungen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages abzugeben:
1. Bürogröße / Mitarbeiterzahlen:
— Anzahl der jahresdurchschnittlich (2018, 2019, aktuell) beschäftigten fest angestellten Mitarbeiter sowie In- und Teilhaber;
— davon Anzahl Architekten/Bauingenieure;
— davon Arch./Bauing. mit folgender Berufserfahrung:
—— mind. 5 Jahre LP 5-8 HOAI;
—— mind. 2 Jahre Bauen für öffentlche Auftraggeber.
2. Referenzen
Vorlage von mindestens drei, empfohlen mindestens 5 Referenzen.
Referenzen, die die „Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte" nicht vollständig erfüllen, werden nicht gewertet.
Werden mehr als 5 Referenzen genannt, so werden diese in Reihenfolge ihrer Nummerierung geprüft und nur die ersten fünf, die die Mindestanforderungen erfüllen, mit Punkten (gemäß Auswahlmatrix) bewertet, darüber hinaus vorlegte Referenzen bleiben unberücksichtigt.
Die Referenzen werden im Rahmen der Auswertung teilweise durch Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern weitergehend geprüft und bewertet. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss der jeweiligen Referenz aus der Wertung. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem weiteren Verfahren auszuschließen.
Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:
— Bezeichnung und Ort der Maßnahme;
— Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte zur Baumaßnahme;
— Auftragnehmer, Projektleitung;
— Ausführungszeitraum;
— Brutto-Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276);
— durch den Bewerber erbrachte Leistungsphasen.
Die folgenden Projektmerkmale sind – sofern zutreffend – anzugeben:
— gewerkeweise Ausschreibung der Leistungen;
— Neubaumaßnahme;
— Öffentlicher Auftraggeber;
— vergleichbare Nutzung (Rettungs-/Feuerwache oder sonstige Einrichtung mit 24h-Betrieb und Fahrzeugen in Alarm-Bereitschaft).
Wertungsrelevante Angaben werden nicht nachgefordert. Fehlende Angaben bewirken – sofern sie nicht zum vollständigen Ausschluss des Teilnahmeantrages führen – dass das entsprechende Wertungskriterium mit 0 Punkten bewertet wird.
Mindestens 3 Referenzen sind vorzulegen.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
— abgeschlossene Baumaßnahmen, Fertigstellung LP 8 im Zeitraum 06/2010 bis 06/2020;
— Baumaßnahmen mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto-Baukosten (KG 300 + 400, DIN 276);
— Leistungsumfang mindestens LP 5 oder LP 6 oder LP 8.
— aussagekräftige Darstellung der Referenz auf maximal 2 Seiten DIN A4 (z. B. Texte, Pläne, Fotos) mit näherer Erläuterung der durchgeführten Maßnahmen.
Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte:
— mindestens 2 Projekte, bei denen die Architektenleistungen der Leistungsphasen 5-8 (gemäß § 33 HOAI) durchgehend erbracht wurden;
— mindestens ein Projekt für eine Neubaumaßnahme.
Alle Mindestkriterien müssen erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig. Teilnahmeanträge, die die Mindestkriterien nicht vollständig erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Nachbesserung der Referenzen z. B. durch Nachlieferung weiterer Referenzen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die Referenzprojekte bzw. die Einhaltung der Mindestanforderungen müssen/muss nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/von jedem Subunternehmer in vollem Umfang nachgewiesen werden; es genügt vielmehr, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die geforderten Angaben zu Referenzprojekten macht. Es muss jedoch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jeder Subunternehmer das Leistungsspektrum, das es/er zu übernehmen angibt, anhand mindestens einer Referenz nachweisen.
Der Bewerber hat zu erklären, dass er nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen bzw. dass er/sie nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Der Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 VgV ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen. Das Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe gilt uneingeschränkt für die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge. Sofern sich im Verlauf der Teilnahmefrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahmeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Teilnahmeantrags die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Übersicht der mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
1. Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag;
— Bewerbergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend), (nur für Bewerbergemeinschaften);
— Formblatt Eignungsnachweise.
2. Erklärungen/Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Kurzbeschreibung und Bilddokumentation zu den Referenzprojekten (als Anlage zu den Eignungsnachweisen, je Referenz maximal 2 Seiten, DIN A4);
— Erläuterungen zur wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (nur sofern entsprechende Verknüpfungen bestehen);
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe".
3. Erklärungen/Nachweise, die nur von Bewerbern der engeren Wahl unter Fristsetzung nachgefordert werden:
— Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern);
— Bewerbergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft signiert), (nur für Bewerbergemeinschaften).
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine Bewerbergemeinschaftserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber ausgegebenen Formblattes abzugeben,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung in Textform hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die erforderliche Bietergemeinschaftserklärung mit Signatur aller Mitglieder kann von der Vergabestelle nachgefordert werden.
Eine fehlende oder nicht vollständig ausgefüllte oder nicht von allen Mitgliedern signierte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Eine Abgabe von Teilleistungen an Subunternehmer ist zulässig. Die jeweiligen Subunternehmer und die ihnen zugeordneten Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer sind auf Anforderung der Vergabestelle zum Teilnahmeantrag vorzulegen. Der beabsichtige Einsatz des gleichen Subunternehmers von verschiedenen Bewerbern stellt keinen Ausschlussgrund dar. Mehrfachbewerbungen (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind jedoch nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher nicht eigenständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Der Abschluss des Integritätsvertrags zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Auftragnehmer ist zwingende Voraussetzung vor Vertragsabschluss. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises und auf dem Vergabemarktplatz NRW einsehbar bzw. herunterladbar. Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Anfragen sind rechtzeitig über den Vergabemarktplatz an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Allen Bewerbern werden die gleichen Informationen (über den Vergabemarktplatz) zur Verfügung gestellt. Die gemäß II.2.9 ausgewählten Teilnehmer werden zur Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Präsentation aufgefordert. Zusätzlich werden die ausgewählten Teilnehmer zu einem persönlichen Gespräch unter Beteiligung des Inhabers, des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters sowie – sofern abweichend – des vorgesehenen Bauleiters eingeladen. Die Gespräche finden voraussichtlich am 09. und 10.9.2020 statt. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich eine Zuschlagerteilung auf das Erstangebot vor. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY2FS
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-2120
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-2120
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de